Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
3661
Unternehmen | Steuern

Die Optionsfalle

Die Vollverschonungsmöglichkeit im Erbschaftsteuerrecht entwickelt sich durch die Rechtsprechung immer mehr zu einer Optionsfalle für Unternehmer.
Die Vollverschonungsmöglichkeit im Erbschaftsteuerrecht entwickelt sich durch die Rechtsprechung immer mehr zu einer Optionsfalle für Unternehmer. Der „Lohn“ der Vollverschonungsoption ist zwar die vollständige Steuerfreiheit des verschenkten oder ererbten Vermögens. Andererseits sei nicht zu verkennen, dass die Risiken mit Ausübung der Vollverschonungsoption auch deutlich stiegen, meint dazu Jörg Stalleiken, Steuerfachanwalt und Erbschaftsspezialist bei Flick Gocke Schaumburg. Gefährlich wird es insbesondere dann, wenn ein Erbe (oder Beschenkter) mehrere betriebliche Einheiten (GmbH-, KG-Anteile) übernimmt. Ein vor dem Finanzgericht Münster verhandelter Fall macht das deutlich: Nach Auffassung der Finanzverwaltung kann der Erwerber den Antrag auf Vollverschonung im Erbfall insgesamt nur einheitlich für alle Einheiten des erworbenen begünstigten Vermögens stellen. Die Folgen sind erheblich und teuer. Für all jene betrieblichen Einheiten, die die Vollverschonungsvoraussetzungen erfüllen – also eine Verwaltungsvermögensquote von ≤10% haben – wird die volle Steuerbefreiung gewährt. Doch für alle anderen Einheiten, die die Vollverschonungsvoraussetzungen nicht erfüllen – die also eine Verwaltungsvermögensquote von ≥10% haben – wird überhaupt keine Verschonung mehr gewährt. Und zwar selbst dann, wenn bei isolierter Betrachtung der Erwerb dieser Einheiten im Rahmen der Regelverschonung (85% Steuerbefreiung) begünstigt wäre. Das hat das FG im Urteil vom 9.12.2013 (Az. 3 K 3969/11 Erb) voll bestätigt.

Fazit: Die Ausübung der Vollverschonungsoption sollte nur gewählt werden, wenn ganz sicher ist, dass alle betrieblichen Einheiten die Voraussetzungen dafür erfüllen, rät Stalleiken. Anderenfalls sei es ratsam, die Vollverschonungsoption nicht gleich zu erklären, sondern nachzuholen. Was für den Erbfall gilt, gelte für den Fall einer Schenkung ebenso.

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: DGK & Co. Vermögensverwaltung AG

DGK brilliert in aller Kürze

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
In der Kürze liegt die Würze: Dieses abgedroschene Sprichwort bekommt durch den Vorschlag von DGK eine neue, erfrischende Bedeutung: Wo andere Anbieter – in allen Ehren – den doppelten bis dreifachen Platz benötigen, kommt der Hamburger Vermögensverwalter mit einem äußerst informativen Anschreiben, zwei intelligenten Rückfragen und einem siebenseitigen Vorschlag aus. Vor allem die Rückfragen zeigen, dass man sich intensiv mit der Stiftung befasst. Gute Aussichten auf eine hochwertige Empfehlung?
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: G & H Gies & Heimburger Vermögens-Management GmbH

G & H kann mit Edelstein TOPAS nur bedingt punkten

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Sehr tiefschürfend sind die Informationen über den Kelkheimer Vermögensverwalter Gies & Heimburger auf dessen Website nicht. Drei Herren mittleren Alters schauen dem Leser freundlich entgegen. Bei der weiteren Recherche stellen sie sich als die Geschäftsführer Markus Gies sowie Bernd und Hans Heimburger heraus. Man sei ein bankenunabhängiger, professionell organisierter Vermögensverwalter mit viel persönlichen Erfahrungen. Reicht das, um die Stiftung Fliege zu überzeugen?
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Gold und Bitcoin gleichzeitig auf Allzeithochs

(Warum) Misstrauens-Anlagen boomen

Wenn zinslose Anlagen ohne „Gebrauchswert“ einen Preisboom verzeichnen, sollt man aufhorchen. Dann könnte „etwas im Busch sein“. Dies ist so ein Moment. Der Goldpreis verzeichnet mit 2.316 USD (2.163 EUR) einen Rekordpreis. Der Bitcoin tendiert mit 64.182 USD (59.962 EUR) ebenfalls um sein Allzeithoch herum. Und das, obwohl Zinsanlagen wieder attraktiv sind und auch die Börse Höchststände feiert, es also genügend Anlagealternativen gibt.
  • Fuchs plus
  • Dollar zeigt Muskeln

Fed im Stagflations-Dilemma

Die US-Notenbank Fed steckt in einem Stagflations-Dilemma. Das geht klar aus den jüngsten Zahlen zur US-Wirtschaftsentwicklung hervor. Noch rätseln die Märkte darüber, wie sich die Fed aus diesem Dilemma befreien will. Die Antwort dürfte bald absehbar werden - und vielen Zinssenkungs-Optimisten nicht gefallen. Der Dollar wird darauf noch kräftig reagieren.
  • Fuchs plus
  • US-Leitzins bewegt auch europäische Währungen

Pfund und Franken leiden unter Dollar-Stärke

Alle Welt schaut auf den US-Dollar und was die US-Notenbank aus den jüngsten Konjunktur- und Inflationsdaten macht. Anleger, die ihren Fokus etwas weiten, werden gute Anlagechancen bei einigen Cross-Rates entdecken. FUCHS-Devisen zeigt sie auf.
Zum Seitenanfang