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Gebäudesanierung

Auf die Zeit achten

Ziehen Sie Sanierungsarbeiten im Sinne Ihrer Mieter nicht übermäßig in die Länge. Sonst könnten die Gerichte ein Wörtchen mitreden.
Sanieren Sie vermietete Wohngebäude, dürfen Sie es mit der Dauer der Arbeiten im Interesse Ihrer Mieter nicht übertreiben. So müssen Mieter zwar grundsätzlich auch umfangreiche Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen dulden. Vermieter müssen dabei aber darauf achten, unzumutbare Härten zu vermeiden. Im Kern geht es um die Abwägung der Zumutbarkeit. So gilt beispielsweise eine geplante Bauzeit von zwölf Monaten als unzumutbar, wenn der Mieter seine Wohnung monatelang nicht nutzen kann. Dies befand das Landgericht Berlin (Urteil vom 17.2.2016, Az. 65 S 301/15). Im verhandelten Fall waren von der Sanierung praktisch alle denkbaren Bereiche betroffen – von der Erneuerung der Fernwärme-, Elektro- und Wasserleitungen bis zum Anbau von Balkonen und der Wärmedämmung der Fassade. Der Vermieter hätte laut Gericht die Arbeiten so staffeln müssen, dass zumindest Teilbereiche immer noch nutzbar gewesen wären. Eine Totalräumung der Wohnung über Monate hinweg sei laut Gericht für den Mieter unzumutbar.

Fazit: Sprechen Sie vor Sanierungsarbeiten immer mit Ihren Mietern und versuchen Sie, diese ins Boot zu holen. Umfangreiche Sanierungen erledigen Sie am besten bei Leerstand.

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