Die energetische Sanierung von Häusern ist ein wichtiger Baustein zur Energiewende und notwendig für niedrigere Energiekosten. Die notwendigen Investitionen können Eigentümer wieder reinholen, durch einen höheren Mietzins. Aber was ist, wenn eine Mieterin behauptet, die Modernisierung habe nichts gebracht und sie den Zuschlag zurückhaben will? Der für Mietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) fand eine Lösung, die Immobilieneigentümern aus der Patrouille hilft.