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Insolvenzordnung wirbelt Markt durcheinander

Einzelhandel: Vermieter in London geraten unter Druck

In London geraten die Vermieter von Einzelhandelsimmobilien schwer unter Druck. Grund ist nicht nur der sehr erfolgreiche Online-Handel. Eine neue gesetzliche Regelung macht ihnen sehr zu schaffen.

Die Vermieter von Ladenlokalen und Einkaufszentren in Großbritannien geraten immer stärker unter Druck. Die Branche setzte in der Vergangenheit sehr erfolgreich Mieterhöhungen durch. Sie ist durch zahlreiche relativ mächtige Großunternehmen geprägt. Doch damit ist seit Kurzem Schluss.

Vergleichsverfahren nehmen zu

Grund dafür ist eine Regelung im Rahmen der britischen Insolvenzordnung. Im Vergleichsverfahren nutzen die Einzelhandelsfirmen immer häufiger die so genannte „CVA-Möglichkeit". Das Kürzel steht für Company Voluntary Arrangement. Es ist die Möglichkeit, bei einem Vergleich die bisherigen Mietverträge durch neue zu ersetzen – zu häufig sehr viel niedrigeren Mietpreisen. Solange das im Vergleich stehende Unternehmen nicht zugleich danach trachtet, seine Schulden teilweise erlassen oder wenigstens zeitlich stark gestreckt zu bekommen, sind die Gläubiger meist schnell damit einverstanden, die Mietbelastungen deutlich zu reduzieren. Manche Mietverhältnisse werden sogar fristlos aufgekündigt.

Dabei geraten die Vermieter bei Vergleichen immer öfter in die Verliererrolle. Selbst bekannte Großunternehmen des Handels wie der Warenhauskonzern House of Fraser haben keinerlei Scheu mehr, allein wegen der Aussicht auf kräftige Mietminderungen ein Vergleichsverfahren einzuleiten. Kein Wunder: Das rasche Vordringen des Online-Handels verringert die Margen im stationären Einzelhandel deutlich. Die hohen Mieten für gute Lagen in britischen Städten oder Einkaufszentren außerhalb der Städte lassen sich kaum noch erwirtschaften.

Fazit:

Über Einzelhandelslagen in Innenstädten muss neu nachgedacht werden. Für Investoren kann sich die Entwicklung spätestens in einigen Jahren als äußerst problematisch erweisen.

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