Kein Rücktrittsrecht bei Mieterhöhung
Bei Zustimmung zu Mieterhöhungen gibt es kein Rücktrittsrecht nach dem Fernabsatzgesetz. Denn der Vertrag hat ja bereits bestanden, entschied jetzt ein Berliner Gericht.
Mieter haben bei Mieterhöhungen kein Rücktrittsrecht. Das entschied das Amtsgericht Spandau (Urteil vom 27.10.2015, Az. 5 C 267/15) – allerdings noch nicht rechtskräftig. Im verhandelten Fall forderte eine Vermieterin eine höhere Miete und bat ihren Mieter um Zustimmung. Das Schreiben ließ sie ihm per Post zukommen. Der Mieter willigte zunächst schriftlich ein, überwies sogar mehrmals die geforderte höhere Miete. Später widerrief der Mieter sein Einverständnis jedoch mit Verweis auf eine spezielle Regelung des Fernabsatzvertrages. Demnach können Verbraucher Verträge widerrufen, wenn beide Vertragsparteien beim Abschluss des Vertrages nicht körperlich anwesend waren. Er klagte auf Rückzahlung der bisher geleisteten Beträge. Dem folgte das Gericht nicht. Begründung: Zwischen Mieter und Vermieter besteht bereits grundsätzlich ein Vertrag. Er wurde durch das Schreiben der Vermieterin nur ergänzt.
Fazit: Der Fernabsatzvertrag gilt nicht bei Mieterhöhungen. In ähnlichen Streitfällen weisen Sie Ihre Mieter auf dieses Urteil hin.