Sie sollten für Ihre Gewerberäume eine Versicherung gegen Terrorschäden prüfen. Marktführer in Deutschland ist Extremus. Wenn Sie deren Konditionen erfragen, haben Sie sozusagen die Benchmark und können sich daran orientieren.
Die Terrorismusversicherung ergänzt die Gebäudeversicherung. Sie sollten allerdings sorgfältig überlegen, ob sie wirklich notwendig ist. Eine bloß theoretische Gefahr – die es ja allenthalben gibt – sollte Sie nicht zu einem Abschluss bewegen. Sie müssen vielmehr Anhaltspunkte haben, dass Ihre Immobilie im Visier von Terroristen sein könnte. Dies könnte bspw. durch Ihre Mieter (ein jüdisches Unternehmen oder eine staatliche Behörde etwa) belegt sein.
Ist die Terrorismusgefahr konkret und schließen Sie dafür eine Versicherung ab, können Sie die Kosten auf die Gewerbemiete umlegen. Das hat der BGH schon vor Jahren entschieden (Urteil vom 13.10. 2010, Az. XII ZR 129/09).
Fazit: Bei der turnusgemäßen Überprüfung des Versicherungsschutzes für Ihre Immobilien bleibt die Terrorismusversicherung ein nicht unwesentlicher Nebenaspekt.
Hinweis: Ausländische Versicherer operieren mit einem anderen Terrorismus-Begriff als deutsche. Es empfiehlt sich deshalb zumindest ein Gerichtsstand in Deutschland. Auf jeden Fall müssen Sie die Versicherungsbedingungen der Anbieter sorgfältig prüfen lassen.