Verlust der D&O bei Fehlverhalten
Geschäftsführer können ihre D&O-Versicherung verlieren, wenn sie ihre Pflichten verletzen. Die Directors-and-Officers-Versicherung übernimmt nur dann Schäden, wenn Geschäftsführer ihre Kardinalpflichten erfüllen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat dazu ein Urteil gesprochen.