Pfützen berechtigen nicht zur Mietkürzung
Kommt es bei einem einfachverglasten Wintergarten in einer Altbauwohnung zu Zugluft und zu gelegentlichen Pfützen durch Regenwasser, so ist dies kein Mietmangel. Der Mieter ist daher nicht zur Minderung der Miete berechtigt. Dies hat das Amtsgericht (AG) Berlin-Charlottenburg entschieden. Die Richter betonten, dass einfachverglaste Altbaufenster nicht den Wohnkomfort aufweisen, wie Doppelkastenfenster oder moderne Isolierglasfenster. Dies hätte im Übrigen dem Mieter bekannt sein müssen.
Urteil vom 20.6.2019, Az.: 226 C 211/18