Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1328
Verluste aus Spekulationsgeschäften absichern

Altverluste konservieren

Bei Spekulationsgeschäften kommt es immer wieder zu Verlusten. Diese kann man noch bis Ende 2013 für die Steuererklärung mit den Gewinnen verrechnen. Für die Zeit danach muss man auf eine andere Strategie ausweichen.

Die letzten zwölf Monate, in denen Sie in der nächsten Steuererklärung alte Verluste aus Spekulationsgeschäften (vor 2009) mit Gewinnen verrechnen können, sind angebrochen. Zum nächsten Jahreswechsel werden sie vom Fiskus nicht mehr als Verrechnungsmasse akzeptiert. Aber es gibt eine Ausweichstrategie.

Ein Fall aus der Praxis

Silke Mair hatte beim Kursrutsch 2008 ihre Aktien verkauft. Die Verluste meldete sie dem Finanzamt. Das bestätigte einen Betrag von 15.257 Euro als Verluste aus Spekulationsgeschäften. Später änderte der Gesetzgeber die Besteuerung und wechselte zur Abgeltungsteuer. Für diese „alten" Verluste, wie sie Anlegerin Mair hat, schaffte der Fiskus eine Übergangsregelung: Sie können bis Ende 2013 mit frischen Gewinnen aus der Veräußerung oder Einlösung von Wertpapieren verrechnet werden.

Damit besteht in diesem Jahr die letzte Möglichkeit, diese durch Gewinne auszugleichen. Oder sie doch noch über das Jahr 2013 vorzutragen und die Verlustverrechnung mit späteren Gewinnen möglich zu machen. Um diese Option zu nutzen, bedarf es einer disziplinierten Vorgehensweise. Wie Frau Mair dies schaffen könnte, zeigt das nachfolgende Beispiel:

  1. Frau Mair erwirbt über Bank X eine Anleihe, die einen hohen Zinskupon hat. Dazu wählt sie eine Unternehmensanleihe eines Rückversicherers mit einem Kupon von 7,0%. Die Ratingnote ist gut, der aktuelle Kurs liegt bei 108,3%. Sie wählt diese Anleihe, weil sie in den nächsten Monaten einen Zinstermin hat. In diesem Fall ist es der 19.5.2013. Dadurch können hohe Stückzinsen generiert werden. Diese muss sie beim Kauf zahlen, damit der Vorbesitzer der Anleihe die ihm zustehenden Zinsen (9 Monate seit letztem Zinstermin) erhält. Ihre Bank bucht diese Stückzinsen in den sog. „Verlustverrechnungstopf". Steuerlich gelten die Stückzinsen also als (neue) Verluste. Besonderheit: Diese „Verluste" können weit über 2013 hinaus mit künftigen Gewinnen verrechnet werden. Die Abrechnungsdaten lauten vereinfacht:
  2. Jetzt eröffnet Mair ein neues Depot bei Bank Y. Die bei Bank X gekaufte Anleihe wird gleich mit der neuen Depoteröffnung auf das neue Depot übertragen. Auf diese Weise hat sie zwei getrennte „Steuerrechnungen". Das ist für den Ausgleich wichtig.
  3. Zwei Monate später, nachdem die Anleihe auf dem neuen Depot angekommen ist, verkauft Frau Mair diese wieder. Mit dem Verkauf vor Zinstermin und Fälligkeit erhält sie nun die ihr zustehenden Stückzinsen (für 11 Monate seit letztem Zinstermin). Besonderheit: Gemäß Einkommenssteuergesetz gelten die Stückzinsen als solche Gewinne, die als Verrechnungsmasse für die Altverluste zur Verfügung stehen.
  4. Anfang 2014 muss der Steuerberater in der Anlage KAP die frischen Gewinne (16.041,67 Euro), die bei Bank Y entstanden sind, nach § 20 Abs. 2 EStG deklarieren und die Verrechnung mit den vom Finanzamt bestätigten Altverlusten (15.257 Euro) beantragen. Die Verluste bei Bank X braucht er nicht anzugeben. Diese werden von der Bank automatisch im Verlusttopf behalten, bis dort Gewinne entstehen.

Das Beispiel zeigt die Wirkung der Vermögensstrategie: Die Altverluste sind vollständig ausgeglichen und verfallen nicht. Da sie auch steuerliche Verluste beim Kauf der Anleihe generiert hat, können diese noch viele Jahre vorgetragen werden. Diese „Altverluste" sind damit konserviert worden.

Fazit: Wichtig für diese Strategie ist, dass der Verkauf vor einem Zinstermin und vor der Fälligkeit geschieht. Sonst behandelt der Fiskus die erhaltenen Zinsen als gewöhnliche Zinsen nach § 20 Abs. 1 EStG und nicht als Gewinn. Diesen wünscht Frau Mair aber, um die neuen steuerlichen Verluste auszugleichen. Dafür hat sie Zeit gewonnen.

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: DGK & Co. Vermögensverwaltung AG

DGK brilliert in aller Kürze

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
In der Kürze liegt die Würze: Dieses abgedroschene Sprichwort bekommt durch den Vorschlag von DGK eine neue, erfrischende Bedeutung: Wo andere Anbieter – in allen Ehren – den doppelten bis dreifachen Platz benötigen, kommt der Hamburger Vermögensverwalter mit einem äußerst informativen Anschreiben, zwei intelligenten Rückfragen und einem siebenseitigen Vorschlag aus. Vor allem die Rückfragen zeigen, dass man sich intensiv mit der Stiftung befasst. Gute Aussichten auf eine hochwertige Empfehlung?
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: G & H Gies & Heimburger Vermögens-Management GmbH

G & H kann mit Edelstein TOPAS nur bedingt punkten

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Sehr tiefschürfend sind die Informationen über den Kelkheimer Vermögensverwalter Gies & Heimburger auf dessen Website nicht. Drei Herren mittleren Alters schauen dem Leser freundlich entgegen. Bei der weiteren Recherche stellen sie sich als die Geschäftsführer Markus Gies sowie Bernd und Hans Heimburger heraus. Man sei ein bankenunabhängiger, professionell organisierter Vermögensverwalter mit viel persönlichen Erfahrungen. Reicht das, um die Stiftung Fliege zu überzeugen?
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Gold und Bitcoin gleichzeitig auf Allzeithochs

(Warum) Misstrauens-Anlagen boomen

Wenn zinslose Anlagen ohne „Gebrauchswert“ einen Preisboom verzeichnen, sollt man aufhorchen. Dann könnte „etwas im Busch sein“. Dies ist so ein Moment. Der Goldpreis verzeichnet mit 2.316 USD (2.163 EUR) einen Rekordpreis. Der Bitcoin tendiert mit 64.182 USD (59.962 EUR) ebenfalls um sein Allzeithoch herum. Und das, obwohl Zinsanlagen wieder attraktiv sind und auch die Börse Höchststände feiert, es also genügend Anlagealternativen gibt.
  • Fuchs plus
  • Dollar zeigt Muskeln

Fed im Stagflations-Dilemma

Die US-Notenbank Fed steckt in einem Stagflations-Dilemma. Das geht klar aus den jüngsten Zahlen zur US-Wirtschaftsentwicklung hervor. Noch rätseln die Märkte darüber, wie sich die Fed aus diesem Dilemma befreien will. Die Antwort dürfte bald absehbar werden - und vielen Zinssenkungs-Optimisten nicht gefallen. Der Dollar wird darauf noch kräftig reagieren.
  • Fuchs plus
  • US-Leitzins bewegt auch europäische Währungen

Pfund und Franken leiden unter Dollar-Stärke

Alle Welt schaut auf den US-Dollar und was die US-Notenbank aus den jüngsten Konjunktur- und Inflationsdaten macht. Anleger, die ihren Fokus etwas weiten, werden gute Anlagechancen bei einigen Cross-Rates entdecken. FUCHS-Devisen zeigt sie auf.
Zum Seitenanfang