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Steuererklärung
  • FUCHS-Briefe
  • Steueränderungen 2024

Steuern: Höhere Freibeträge und weniger Bürokratie

© Marco2811 / Fotolia
Im Jahr 2024 gibt es zahlreiche Änderungen bei Steuern und Abgaben. Um dem gestiegenen Preisniveau Rechnung zu tragen, steigen zahlreiche Freibeträge. Zudem gibt es einige bürokratische Entlastungen. FUCHSBRIEFE geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
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  • Fristen sind einzuhalten

Verspätete Abgabe kennt Bedingungen

Payment Plan
© burdun / stock.adobe.com
Die Pandemie bedeutete für uns alle Stress - auch für Steuerberater. Ein Finanzamt versprach auf seiner Website, wegen der gegebenen Besonderheiten besondere Rücksicht zu nehmen. Gilt das auch für zu spät eingereichte Steuererklärungen?
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  • Systematische Erfassung der Dokumente ist das A und O

Immer stärkere Automatisierung der steuerlichen Außenprüfung

Mann sitzt vor dem Laptop mit Zettel in der Hand und fasst sich gegen die Stirn
Mann sitzt vor dem Laptop mit Zettel in der Hand und fasst sich gegen die Stirn. © Inside Creative House / Getty Images / iStock
Bei der Überprüfung von Steuererklärungen setzen die Finanzämter immer stärker auf automatisierte, quantitative Prüfungen. Die kommen auch bei Außenprüfungen immer mehr zum Einsatz. Das betrifft nicht nur Betriebe, sondern auch Privatpersonen.
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  • Finanzamt braucht vollständige Abrechnungen

Haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen

Handwerker zieht mit Lineal und Bleistift einen Strich auf einem Brett
Handwerker zieht mit Lineal und Bleistift einen Strich auf einem Brett. © Stasique / stock.adobe.com
Handwerksleistungen bzw. sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen, können von der Steuer abgesetzt werden. Wichtig ist aber, dass diese auch korrekt dem Finanzamt gegenüber dokumentiert werden. Der Bundesfinanzhof stellte jüngst nochmal klar, worauf es dabei ankommt.
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  • Finanzgericht erweitert Gestaltungsspielraum

Umzug wegen Arbeitszimmer ist absetzbar

Umzug
© Sven Hoppe / dpa / picture alliance
Steuerlich absetzbare Umzugskosten können nun auch für Immobilien mit zwei Arbeitszimmern geltend gemacht werden. Das hat das Finanzgericht (FG) Hamburg entschieden. Dieses Urteil eröffnet mehr Gestaltungsspielraum für beruflich bedingte Umzüge.
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  • Bundesrechtsanwaltskammer gibt Orientierung

Was der Steuerberater besser nicht erfahren sollte

Binders of papers waiting to process by bookkeeper woman or financial inspector
Binders of papers waiting to process by bookkeeper woman or financial inspector © rogerphoto / Stock.adobe.com
Steuerberater sollten viel von Ihren Mandanten wissen, aber nicht immer alles. Denn die Experten werden immer öfter zu Handlangern der Finanz-Behörden gemacht. Darum kann es schädlich sein, wenn der Berater von allen Gestaltungen weiß, die Unternehmer vielleicht noch auf eigene Faust unternommen haben. FUCHSBRIEFE verraten Ihnen, was Ihr Steuerberater besser nicht wissen sollte und wo Sie sich dazu informieren können.
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  • Einsprüche und Fachkräftemangel bremsen Finanzämter

Bearbeitungszeit bei Steuererklärungen wird länger

Graue Wand mit Aufschrift Finanzamt
Finanzamt. © Tobias Arhelger / stock.adobe.com
Die Finanzbeamten sind derzeit nicht zu beneiden. Mehrarbeit und Fachkräftemangel belasten die Finanzämter. Hinzukommt ein "Tsunami". Das wird auch Auswirkungen auf Steuerzahler haben.
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  • Falsche Steuererklärung korrigieren

Steuerfalle Copy-Paste

Laptop
Frau arbeitet am Laptop. © Maryna Andriichenko / Getty Images / iStock
Steuerzahler sind froh, wenn sich die lästige Steuererklärung durch das Kopieren von Daten aus dem Vorjahr vereinfachen lässt. Doch dabei ist Vorsicht geboten. Kommt es dabei zu Fehlern, kann sich der Steuerzahler nicht einmal auf sein Korrekturrecht berufen.
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  • Finanzämter sind noch kulant

Grundsteuererklärung: Machen, prüfen, widersprechen

Ordner mit Aufschrift Grundsteuer, davor Geldscheine und Unterlagen
Grundsteuer © made_by_nana / stock.adobe.com
Für die neue Grundsteuererklärung steigt jetzt der Druck im Kessel. Denn per 31.01.2023 ist die Frist zur Abgabe abgelaufen. Aber noch immer ist ein Viertel der Bürger der Verpflichtung zur Abgabe nicht nachgekommen. Die Fragen sind: Drohen nun Strafen? Und lohnt es sich vielleicht noch auf ausstehende Gerichtsurteile zu warten? FUCHSBRIEFE gibt Antworten.
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  • BFH öffnet Schwarzgeld-Erben eine Tür

Was tun mit geerbten Schwarzgeldkonten?

Mann steckt Geldscheine in einen schwarzen Koffer
Mann steckt Geldscheine in einen schwarzen Koffer. © motortion / stock.adobe.com
Das hat schon so manchem die Freude an einem erklecklichen Erbe verhagelt. Nach und nach stellt sich heraus, dass der Verstorbene es mit seiner Steuererklärungspflicht nicht immer so genau genommen hat. Die Hinterbliebenen fragen sich dann vor allem: Was tun? Der Bundesfinanzhof hat nun mit einer langjährigen Regelung gebrochen. Das öffnet Erben eine Tür.
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  • Was 2023 auf Unternehmen und Bürger zukommt

Entlastungen bei Steuern und Abgaben

Das Paragrafen Symbol zeichnet sich unter einem 50-Euro-Schein ab.
© bluedesign / stock.adobe.com
Zahlreiche Neuerungen greifen im kommenden Jahr bei der Steuer. Viele haben das Ziel, die Steuerzahler und Unternehmen zu entlasten. Ein Überblick:
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  • Überhang muss versteuert werden

Kirchensteuer-Erstattungen sind auch Einkommen

Symbolbild Kirche Geld
Symbolbild Kirche Geld.
Das Kirchensteuerrecht kennt so seine Tücken. Dazu gehört auch, dass Erstattungen versteuert werden müssen, auch dann, wenn in dem Jahr selbst gar keine Kirchensteuer gezahlt wurde.
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  • Grundsteuerbescheide unbedingt prüfen

Es geht um viel Geld für lange Zeit

Ordner mit Aufschrift Grundsteuer, davor Geldscheine und Unterlagen
Grundsteuer. © made_by_nana / stock.adobe.com
Sie haben die elektronische Steuererklärung zur neuen Grundsteuer schon eingereicht? Glückwunsch, Sie gehören zum schnellen Drittel der Bevölkerung. Wenn der Bescheid kommt, sollten Sie den mit Argusaugen prüfen. FUCHSBRIEFE sagen Ihnen, worauf Sie achten sollten.
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  • Einspruchstatistik der Finanzämter ermutigt

Sich vom Finanzamt nicht alles gefallen lassen lohnt sich

Graue Wand mit Aufschrift Finanzamt
Finanzamt. © Tobias Arhelger / stock.adobe.com
Streitigkeiten mit dem Finanzamt sind wenig beliebt - doch die Erfolgschancen eines Widerspruchs sind besser als viele meinen. Das geht aus der Einspruchsbearbeitungsstatistik der Finanzämter hervor. FUCHSBRIEFE fassen die zentralen Ableitungen daraus für Sie zusammen.
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  • Betriebliche Vermietungsgrundstücke im Vorteil

Der Umsatzschlüssel schleicht sich zurück

Euromünzen rollen über einen überdimensionalen 200-Euro-Geldschein
Euro Münzen und 200 Euro © Harald Richter/ Panthermedia
Wer sein Grundstück gemischt nutzt, also gewerblich und privat vermietet oder selbst nutzt, möchte den Umsatzschlüssel oder Pro-Rata-Satz bei der Vorsteueraufteilung. Denn der bringt regelmäßig deutlich mehr Vorsteuerabzug ein als ein Flächenschlüssel. Denn gewerbliche Mieten sind regelmäßig deutlich höher als private. Sie werden außerdem noch mit 19% USt. in Rechnung gestellt werden. Schwenken Sie mit dem BMF wieder auf Pro-Rata!
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  • Betriebsprüfung nach positivem Bericht noch anfechtbar

Schlussmitteilung als Verwaltungsakt angreifen

Laptop und Unterlagen mit Finanzdaten auf einem Tisch
Laptop und Unterlagen mit Finanzdaten auf einem Tisch. © miztanya / stock.adobe.com
Kurioser Fall: Die Betriebsprüfung ergibt, dass nichts zu beanstanden ist - und doch ist der Unternehmer unzufrieden. Denn aus dem Schlussgespräch der BP ergab sich, dass es sogar noch besser für den Unternehmer ginge. Die meisten Unternehmer belassen es dann aber dabei, um den Fall nicht neu "aufzumachen". Genau das geht aber und kann sich lohnen.
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  • Zweifel an der Existenz des Arbeitszimmers

Keine Besichtigung ohne Ankündigung

Laptop
Laptop. © Maryna Andriichenko / Getty Images / iStock
Ein häusliches Arbeitszimmer ist steuerlich absetzbar - wenn es denn existiert. Finanzämter überprüfen das gern, um gegen Steuerbetrug vorzugehen. Wenn der Beamte unangekündigt vor der Wohnung steht und nachschauen will, muss man sich das aber nicht gefallen lassen.
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  • Finanzbehörden für sich arbeiten lassen

Den Spieβ umdrehen und Beraterkosten sparen

Graue Wand mit Aufschrift Finanzamt
Finanzamt. © Tobias Arhelger / stock.adobe.com
Drehen Sie den Spieβ doch einfach mal um: Wenn Sie in der Buchhaltung gut aufgestellt sind, können Sie viel inhouse erledigen. Dabei können Sie viel Geld für Berater sparen. Denn die Finanzbehörden stellen Ihnen alles zur Verfügung, was Sie brauchen.
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  • Mitteilungsverordnung wurde erweitert und zusammengefasst

Alle Behörden melden dem Finanzamt

Graue Wand mit Aufschrift Finanzamt
Finanzamt. © Tobias Arhelger / stock.adobe.com
Dass der Steuerzahler gläsern ist, wissen viele - allerdings nicht, dass es sich dabei um "gut geputztes Klarglas" handelt. Das zeigt die aktuelle Neufassung der Mitteilungsverordnung des Finanzministerium (BMF) nochmal genau.
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  • Verbindliche Auskünfte richtig einholen

Gestalten und trotzdem ruhiger schlafen

Graue Wand mit Aufschrift Finanzamt
Graue Wand mit Aufschrift Finanzamt. © Tobias Arhelger / stock.adobe.com
Eine Oase im Unsicherheitsdschungel des Steuerrechts kann es sein, wenn sich das zuständige Finanzamt festgelegt hat. Denn dann können Steuerzahler auf diese Festlegung vertrauen. Der Sachverhalt fliegt einem nicht in der nächsten Betriebsprüfung wieder um die Ohren. Die Hürden sind hoch, aber auch machbar.
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