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Steuererklärung
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  • Einsprüche und Fachkräftemangel bremsen Finanzämter

Bearbeitungszeit bei Steuererklärungen wird länger

Graue Wand mit Aufschrift Finanzamt
Finanzamt. © Tobias Arhelger / stock.adobe.com
Die Finanzbeamten sind derzeit nicht zu beneiden. Mehrarbeit und Fachkräftemangel belasten die Finanzämter. Hinzukommt ein "Tsunami". Das wird auch Auswirkungen auf Steuerzahler haben.
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  • Falsche Steuererklärung korrigieren

Steuerfalle Copy-Paste

Laptop
Frau arbeitet am Laptop. © Maryna Andriichenko / Getty Images / iStock
Steuerzahler sind froh, wenn sich die lästige Steuererklärung durch das Kopieren von Daten aus dem Vorjahr vereinfachen lässt. Doch dabei ist Vorsicht geboten. Kommt es dabei zu Fehlern, kann sich der Steuerzahler nicht einmal auf sein Korrekturrecht berufen.
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  • Finanzämter sind noch kulant

Grundsteuererklärung: Machen, prüfen, widersprechen

Ordner mit Aufschrift Grundsteuer, davor Geldscheine und Unterlagen
Grundsteuer © made_by_nana / stock.adobe.com
Für die neue Grundsteuererklärung steigt jetzt der Druck im Kessel. Denn per 31.01.2023 ist die Frist zur Abgabe abgelaufen. Aber noch immer ist ein Viertel der Bürger der Verpflichtung zur Abgabe nicht nachgekommen. Die Fragen sind: Drohen nun Strafen? Und lohnt es sich vielleicht noch auf ausstehende Gerichtsurteile zu warten? FUCHSBRIEFE gibt Antworten.
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  • BFH öffnet Schwarzgeld-Erben eine Tür

Was tun mit geerbten Schwarzgeldkonten?

Mann steckt Geldscheine in einen schwarzen Koffer
Mann steckt Geldscheine in einen schwarzen Koffer. © motortion / stock.adobe.com
Das hat schon so manchem die Freude an einem erklecklichen Erbe verhagelt. Nach und nach stellt sich heraus, dass der Verstorbene es mit seiner Steuererklärungspflicht nicht immer so genau genommen hat. Die Hinterbliebenen fragen sich dann vor allem: Was tun? Der Bundesfinanzhof hat nun mit einer langjährigen Regelung gebrochen. Das öffnet Erben eine Tür.
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  • Was 2023 auf Unternehmen und Bürger zukommt

Entlastungen bei Steuern und Abgaben

Das Paragrafen Symbol zeichnet sich unter einem 50-Euro-Schein ab.
© bluedesign / stock.adobe.com
Zahlreiche Neuerungen greifen im kommenden Jahr bei der Steuer. Viele haben das Ziel, die Steuerzahler und Unternehmen zu entlasten. Ein Überblick:
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  • Überhang muss versteuert werden

Kirchensteuer-Erstattungen sind auch Einkommen

Symbolbild Kirche Geld
Symbolbild Kirche Geld.
Das Kirchensteuerrecht kennt so seine Tücken. Dazu gehört auch, dass Erstattungen versteuert werden müssen, auch dann, wenn in dem Jahr selbst gar keine Kirchensteuer gezahlt wurde.
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  • Grundsteuerbescheide unbedingt prüfen

Es geht um viel Geld für lange Zeit

Ordner mit Aufschrift Grundsteuer, davor Geldscheine und Unterlagen
Grundsteuer. © made_by_nana / stock.adobe.com
Sie haben die elektronische Steuererklärung zur neuen Grundsteuer schon eingereicht? Glückwunsch, Sie gehören zum schnellen Drittel der Bevölkerung. Wenn der Bescheid kommt, sollten Sie den mit Argusaugen prüfen. FUCHSBRIEFE sagen Ihnen, worauf Sie achten sollten.
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  • Einspruchstatistik der Finanzämter ermutigt

Sich vom Finanzamt nicht alles gefallen lassen lohnt sich

Graue Wand mit Aufschrift Finanzamt
Finanzamt. © Tobias Arhelger / stock.adobe.com
Streitigkeiten mit dem Finanzamt sind wenig beliebt - doch die Erfolgschancen eines Widerspruchs sind besser als viele meinen. Das geht aus der Einspruchsbearbeitungsstatistik der Finanzämter hervor. FUCHSBRIEFE fassen die zentralen Ableitungen daraus für Sie zusammen.
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  • Betriebliche Vermietungsgrundstücke im Vorteil

Der Umsatzschlüssel schleicht sich zurück

Euromünzen rollen über einen überdimensionalen 200-Euro-Geldschein
Euro Münzen und 200 Euro © Harald Richter/ Panthermedia
Wer sein Grundstück gemischt nutzt, also gewerblich und privat vermietet oder selbst nutzt, möchte den Umsatzschlüssel oder Pro-Rata-Satz bei der Vorsteueraufteilung. Denn der bringt regelmäßig deutlich mehr Vorsteuerabzug ein als ein Flächenschlüssel. Denn gewerbliche Mieten sind regelmäßig deutlich höher als private. Sie werden außerdem noch mit 19% USt. in Rechnung gestellt werden. Schwenken Sie mit dem BMF wieder auf Pro-Rata!
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  • Betriebsprüfung nach positivem Bericht noch anfechtbar

Schlussmitteilung als Verwaltungsakt angreifen

Laptop und Unterlagen mit Finanzdaten auf einem Tisch
Laptop und Unterlagen mit Finanzdaten auf einem Tisch. © miztanya / stock.adobe.com
Kurioser Fall: Die Betriebsprüfung ergibt, dass nichts zu beanstanden ist - und doch ist der Unternehmer unzufrieden. Denn aus dem Schlussgespräch der BP ergab sich, dass es sogar noch besser für den Unternehmer ginge. Die meisten Unternehmer belassen es dann aber dabei, um den Fall nicht neu "aufzumachen". Genau das geht aber und kann sich lohnen.
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  • Zweifel an der Existenz des Arbeitszimmers

Keine Besichtigung ohne Ankündigung

Laptop
Laptop. © Maryna Andriichenko / Getty Images / iStock
Ein häusliches Arbeitszimmer ist steuerlich absetzbar - wenn es denn existiert. Finanzämter überprüfen das gern, um gegen Steuerbetrug vorzugehen. Wenn der Beamte unangekündigt vor der Wohnung steht und nachschauen will, muss man sich das aber nicht gefallen lassen.
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  • Finanzbehörden für sich arbeiten lassen

Den Spieβ umdrehen und Beraterkosten sparen

Graue Wand mit Aufschrift Finanzamt
Finanzamt. © Tobias Arhelger / stock.adobe.com
Drehen Sie den Spieβ doch einfach mal um: Wenn Sie in der Buchhaltung gut aufgestellt sind, können Sie viel inhouse erledigen. Dabei können Sie viel Geld für Berater sparen. Denn die Finanzbehörden stellen Ihnen alles zur Verfügung, was Sie brauchen.
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  • Mitteilungsverordnung wurde erweitert und zusammengefasst

Alle Behörden melden dem Finanzamt

Graue Wand mit Aufschrift Finanzamt
Finanzamt. © Tobias Arhelger / stock.adobe.com
Dass der Steuerzahler gläsern ist, wissen viele - allerdings nicht, dass es sich dabei um "gut geputztes Klarglas" handelt. Das zeigt die aktuelle Neufassung der Mitteilungsverordnung des Finanzministerium (BMF) nochmal genau.
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  • Verbindliche Auskünfte richtig einholen

Gestalten und trotzdem ruhiger schlafen

Graue Wand mit Aufschrift Finanzamt
Graue Wand mit Aufschrift Finanzamt. © Tobias Arhelger / stock.adobe.com
Eine Oase im Unsicherheitsdschungel des Steuerrechts kann es sein, wenn sich das zuständige Finanzamt festgelegt hat. Denn dann können Steuerzahler auf diese Festlegung vertrauen. Der Sachverhalt fliegt einem nicht in der nächsten Betriebsprüfung wieder um die Ohren. Die Hürden sind hoch, aber auch machbar.
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  • Bundesfinanzhof entscheidet über stille Reserven

Nach Realteilung Vorsicht beim Unternehmensverkauf

Bundesfinanzhof
Der Bundesfinanzhof in München. © Marc Müller / dpa / picture alliance
Aller guten Dinge sind drei – auch beim Unternehmensverkauf nach Realteilung. Wer gegen diese Daumenregel verstößt, muss mit finanziellen Konsequenzen rechnen.
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  • Seit Januar gezündet, seit Juni explosiv

Dubai Papers: Erst denken, dann handeln

Dubai
Dubai Papers: Erst denken, dann handeln. Copyright: Pexels
Tausende Deutsche mit Bankkonten in Dubai sind durch einen Whistleblower gläsern geworden. Was die Finanzverwaltung weiβ, und wie Betroffene nun besonnen vorgehen.
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  • Dummer Fehler: Werbungskosten falsch zugeordnet

Keine Wiedereinsetzung bei Fehler

Nicht selten fallen Steuerzah­lern erst nach Ablauf der Einspruchsfrist Fehler im Steuerbescheid auf. Oftmals liegen dem falsche eigene Angaben zugrunde, die man gerne ändern möchte. Diese durchzuboxen ist kaum möglich, wie das Finanzgericht (FG) Münster feststellte.
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  • Finanzämter prüfen Pendlerpauschale

Home Office reduziert Rückerstattung

Stau auf einer italienischen Autobahn
Finanzämter prüfen Pendlerpauschale. Copyright: Pixabay
Die Pendlerpauschale bringt vielen Steuerpflichtigen regelmäßig hohe Rückerstattungen. Bei der Steuererklärung 2020 ist hier Vorsicht angebracht! Angesichts der Home-Office-Regelungen machen Finanzämter die Pauschale zu einem Prüfschwerpunkt.
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  • Was sich im kommenden Jahr in der Steuergesetzgebung ändert

Neue Steuern 2021

Berechnungen
Änderungen im Steuerrecht 2021. Copyright: Pexels
Zum Jahreswechsel 2020/2021 treten einige neue Steuerregelungen in Kraft. Worauf müssen sich Unternehmer einstellen? Der Bund der Steuerzahler hat die Regelungen zusammengestellt. Wir haben für Sie die wichtigsten in aller Kürze zusammengefasst.
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  • BFH läst Gnade vor Recht ergehen

Im Ausnahmefall keine elektronische Steuererklärung

Unternehmer müssen ihre Einkommensteuererklärung generell beim Finanzamt in elektronischer Form nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz abgeben. Sie können aber beantragen, ausnahmsweise ihre Einkommensteuererklärung weiter in Papierform abgeben zu dürfen.
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