Die neue Selbstanzeige
Die strafbefreiende Selbstanzeige wird bleiben. Darauf haben sich die Finanzstaatssekretäre geeinigt.
Die strafbefreiende Selbstanzeige wird bleiben. Darauf haben sich die Finanzstaatssekretäre geeinigt. Würde sie abgeschafft, hätten Steuerpflichtige und ihre Ehegatten das Recht auf Aussageverweigerung, weil sie sich nicht selbst belasten müssen. Das würde die Arbeit der Finanzbehörden erheblich erschweren. Bei der Selbstanzeige ist umfassende Mitwirkung Pflicht. Die vorgesehene Ausdehnung der Berichtigungspflicht auf zehn Jahre ist noch nicht endgültig geklärt. Der Deutsche Steuerberaterverband kritisiert: Da die Selbstanzeige vollständig sein muss, um wirksam zu werden (Fall Hoeneß) kommt die Zehnjahresfrist einer faktischen Behinderung gleich. Wer kann sich über einen so langen Zeitraum tatsächlich verlässlich zurück erinnern?
Fazit: Der Gesetzgeber wird auf die längere Frist wohl verzichten (müssen), wenn die Kasse des Fiskus durch reuige Sünder weiter gefüllt werden soll.