Gewinnausschüttung optimieren
Ab sofort müssen Gewinnausschüttungen nicht mehr unterschiedliche Anteilsverhältnisse am Unternehmen berücksichtigen.
Ab sofort müssen Gewinnausschüttungen nicht mehr unterschiedliche Anteilsverhältnisse am Unternehmen berücksichtigen. Ein aktuelles BMF -Schreiben (vom 17.12.2013) schafft diesbezüglich Klarheit. Bisher behandelten die Finanzämter den Sachverhalt uneinheitlich und ohne erkennbare Linie. In diesem Zusammenhang sollten Sie die unterschiedlichen Einkommensverhältnisse und Steuerpflichten in Ihrer Familie steuerschonend nutzen. Bei einer vermögensverwaltenden GmbH im Familienbesitz fallen grundsätzlich 15% Körperschaftssteuer an. Am besten fahren Sie, wenn der Gewinn an Ihre noch nicht arbeitenden Kinder ohne eigenes Erwerbseinkommen ausgekehrt wird. Selbst wenn Sie einen beherrschenden Anteil an der Firma halten, steht Ihnen diese Möglichkeit offen. Ein Beispiel: Sie halten 55%, ihre drei Kinder jeweils 15% der Firmenanteile. Der Gewinn beträgt 40.000 Euro. Diesen können Sie nun vollumfänglich an Ihre Kinder ausschütten. Die Gesamtsteuerbelastung beträgt dann nur 2.241 Euro. Denn auf jedes Kind entfallen dann 13.333,33 Euro Ausschüttung. Davon gehen jeweils der Freibetrag zur Sicherung des Existenzminimums von 8.354 Euro ab sowie der Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro. Es verbleiben somit nur 4.178, 33 Euro steuerbares Einkommen je Kind, auf die jeweils 25% Abgeltungsteuer anfallen. Deutlich schlechter fiele die Rechnung aus, wenn Sie gemäß der Firmenanteile ausschütten würden. Dann zahlen Sie auf 22.000 Euro anteiligen Gewinn 25% Abgeltungsteuer, also 4.4000 Euro.
Fazit: Mit dieser intelligenten Gestaltung bleibt Ihnen mehr Netto vom Brutto – und das mit dem Segen des BMF.