Kindergeld im Masterstudium
Neue Gerichtsentscheidung: Ein Master-Studium kann steuerschonend als Erstausbildung anerkannt werden.
Kindergeld gibt es auch für ein Masterstudium. Das gilt dann, wenn es ein auf einen vorangegangenen Bachelorstudiengang abgestimmter Teil der Erstausbildung ist. Mit dieser Entscheidung setzte sich der BFH (Urteil vom 3.9.2015, Az. VI R 9/15) über eine Anordnung des BMF (7.12.2011, BStBl I 2011, 1243) hinweg. Der Kindergeldanspruch besteht unabhängig von einer bereits aufgenommenen Berufstätigkeit. Ein solches „konsekutives Masterstudium“ ist demnach Teil der Erstausbildung, auch wenn der Betreffende nebenher mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet. Im Streitfall ging es um einen jungen Studenten, der an einer Universität den Bachelor-Abschluss in Wirtschaftsmathematik gemacht hatte. Die Verweigerung des Kindergeldes war nicht rechtens.
Fazit: Ggf. sollten Sie Bescheide der Familienkasse anfechten. Ob auch Kinderfreibeträge entsprechend zu bewerten sind, ist noch offen.