Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
1719
Recht

Prozesskosten absetzbar

Kosten für Zivilprozesse können Sie steuerlich auch schon vor 2013 als besondere Belastungen absetzen.
Kosten für Zivilprozesse können Sie steuerlich auch schon vor 2013 als besondere Belastungen absetzen. Das Gesetz ist so geändert worden, dass Sie ab 2013 außergewöhnliche Belastungen geltend machen können, wenn Sie unvermeidbare Kosten tragen müssen. Der Fall: Auf Betreiben eines Bauherren stellte ein gerichtlich bestellter Sachverständiger eine nicht fachgerechte Abdichtung zur Nachbarwand des Hauses fest. Die Schadenersatzklage gegen den Bauträger blieb jedoch ohne Erfolg. Das Landgericht folgte dem Ergebnis eines weiteren Gutachtens, das konstruktive Mängel des Gebäudes verneinte. Der Kläger wollte seine Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Neben dem Gutachten waren dies auch Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Das FG Düsseldorf (Urteil vom 9.10.2013, Az. 15 K 1102/13 E, nicht rechtskräftig) folgte seiner Argumentation. Ein unabhängiger Gutachter habe vom Bauträger verursachte Mängel am Gebäude ermittelt. Dass die Klage aufgrund des abweichenden Gutachtens keinen Erfolg gehabt habe, hätten die Kläger nicht ahnen können.

Fazit: In ähnlich gelagerten Alt-Fällen weisen Sie Ihr Finanzamt auf diese Entscheidung hin. Bei neueren Fällen ist Ihre Rechtslage ohnehin besser.

Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • DraftKings Corp.

Vom Wettgeschäft profitieren

© Draft Kings
Das Geschäft mit Sportwetten läuft in den USA rund. Die WM könnte jetzt dort Fußballwetten voranbringen.
  • Fuchs plus
  • Adidas AG

Profiteur der WM 2026 in Nordamerika

Adidas zählt zu den Sponsoren der Fußball-WM 2026. Dies bietet dem Sportartikelhersteller die Chance, sein Geschäft auf dem wichtigen US-Markt auszubauen.
Zum Seitenanfang