Prozesskosten absetzbar
Kosten für Zivilprozesse können Sie steuerlich auch schon vor 2013 als besondere Belastungen absetzen.
Kosten für Zivilprozesse können Sie steuerlich auch schon vor 2013 als besondere Belastungen absetzen. Das Gesetz ist so geändert worden, dass Sie ab 2013 außergewöhnliche Belastungen geltend machen können, wenn Sie unvermeidbare Kosten tragen müssen. Der Fall: Auf Betreiben eines Bauherren stellte ein gerichtlich bestellter Sachverständiger eine nicht fachgerechte Abdichtung zur Nachbarwand des Hauses fest. Die Schadenersatzklage gegen den Bauträger blieb jedoch ohne Erfolg. Das Landgericht folgte dem Ergebnis eines weiteren Gutachtens, das konstruktive Mängel des Gebäudes verneinte. Der Kläger wollte seine Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Neben dem Gutachten waren dies auch Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Das FG Düsseldorf (Urteil vom 9.10.2013, Az. 15 K 1102/13 E, nicht rechtskräftig) folgte seiner Argumentation. Ein unabhängiger Gutachter habe vom Bauträger verursachte Mängel am Gebäude ermittelt. Dass die Klage aufgrund des abweichenden Gutachtens keinen Erfolg gehabt habe, hätten die Kläger nicht ahnen können.
Fazit: In ähnlich gelagerten Alt-Fällen weisen Sie Ihr Finanzamt auf diese Entscheidung hin. Bei neueren Fällen ist Ihre Rechtslage ohnehin besser.