Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählt auch die Schneebeseitigung durch Dritte. Die Kosten dafür können Sie p. a. mit bis zu 600 Euro in Ihrer Steuererklärung zum Ansatz bringen. Dafür erhalten Sie 20% (120 Euro) zurück („Handwerkerprämie“) – unabhängig von Ihrem Einkommensteuersatz. Dies gilt erstmalig für 2014. Entsprechend entschied der BFH (Urteil vom 20.3.2014, Az. VI R 55/12, veröffentlicht am 11.6.2014). Die Finanzämter sind an sich gehalten, dieses Urteil sofort von sich aus umzusetzen. Wo dies nicht automatisch erfolgt, haken Sie durch Widerspruch nach.
Hinweis: Schneebeseitigungsverträge werden üblicherweise vom 1. Oktober bis zum 31. März abgeschlossen. Achten Sie darauf, die Bedingungen für den steuerlichen Abzug haushaltsnaher Dienstleistungen zu erfüllen. Dazu gehört vor allem eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis, die obendrein unbar bezahlt werden muss. Notfalls ändern Sie den Vertrag entsprechend rückdatiert.
Fazit: 120 Euro sind mindestens ein schönes Weihnachtsgeschenk. Nebenbei: Was für‘s Schneeschieben gilt, gilt wohl auch für’s Rasenmähen.