Wer vertrauenswürdig ist
30 Anbieter im Private Banking in Deutschland gelten der FUCHS | RICHTER PRÜFINSTANZ per Ende August 2019 als vertrauenswürdig. Sie blieben im laufenden Monitoring ohne Auffälligkeiten und haben eine Selbstauskunft abgegeben. Es handelt sich überwiegend um kleinere Adressen. Kein Wunder: Sie haben es aufgrund eines schmaleren Kundenstamms und meist noch engerer Kontakte zu ihren Kunden naturgemäß auch leichter, eine „weiße Weste" zu behalten.
Beschwerden werden gewöhnlich auf Führungsebene behandelt
Ein zentrales Beschwerdemanagement ist die Regel. Für alle Auskunft gebenden Häuser ist es wichtig, falls Beschwerden auftauchen, diese auf der Führungsebene möglichst rasch zu bearbeiten und zu einer Einigung mit dem betreffenden Kunden zu kommen. Von mehr als fünf Kundenbeschwerden pro Jahr berichtet keines der Auskunft geben Häuser. Personelle Konsequenzen werden daraus nur in Extremfällen gezogen. Allerdings lernen die Anbieter insofern daraus, dass sie ihre internen Prozesse nachschärfen.
Wie zufrieden die Kunden sind, wird mal mehr, mal weniger systematisch erfasst. Hier gilt, schon wegen der internen Kapazitäten, aber auch der Kundennähe: Je kleiner das Haus, desto eher wird auf systematische Befragungen verzichtet.
Fazit
Transparenz verdient einen Vertrauensvorschuss.
Hinweis: Die Auflistung der Trusted Wealth Manager finden Sie unter https://tinyurl.com/https-www-pruefinstanz-de-de