Werkstatt: nicht im Wohnhaus
Der unerlaubte Betrieb einer Werkstatt in einem Wohngebäude berechtigt den Vermieter zur Kündigung.
Der unerlaubte Betrieb einer Werkstatt in einem Wohngebäude berechtigt den Vermieter zur Kündigung. So hat das Amtsgericht München entschieden. Das Urteil gilt bei nur eingeschränktem Betrieb einer Werkstatt.
Urteil:
AG München vom 30.11.2018, Az.: 423 C 8953/17