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Chinas Doppelstrategie

Zero-Covid und Öffnungs-Versuche

Menschen in Wuhan sitzen mit Masken und Abstand während der Corona-Pandemie auf einer Bank. © Koki Kataoka / ASSOCIATED PRESS / picture alliance
China hält eisern an der Null-Covid-Stratege fest - versucht zugleich aber, das Land wieder etwas zu öffnen. Dieses Bild ergibt sich für FUCHSBRIEFE aus den Berichten unserer Korrespondenten. Sogar Visa können wieder beantragt werden. FUCHSBRIEFE nennen Ihnen die Details.

Nach innen setzt das Reich der Mitte weiter konsequent die Zero-Covid-Maßnahmen um. Derzeit werden im ganzen Land 100.000 neue Testzentren gebaut. Ziel ist, eine so große Kapazität für Massentest zu haben, dass ganze Stadtbevölkerungen binnen 24 Stunden getestet werden können. Größere Metropolen müssen darum über Teststandorte verfügen, die nicht mehr als 15 Minuten zu Fuß von den Häusern der Einwohner entfernt sind. Temporäre Einrichtungen werden mit permanenten Test-Kabinen ersetzt. Zugleich werden die Quarantänezentren in den Großstädten rapide erweitert. 

74 Millionen Menschen im Lockdown

In einigen Gebieten wurden die strengen Quarantäne-Maßnahmen jüngst zwar gelockert. Dennoch geht Nomura davon aus, dass derzeit acht Städte mit 74 Mio. Menschen vollständig oder Teilweise im Lockdown sind. Experten erwarten, dass das chinesische Vireninfrastrukturprogramm darauf ausgelegt ist, Massentests und Quarantänemaßnahmen bis mindestens 2023 aufrecht zu erhalten. Die wirtschaftlichen Kosten der Maßnahmen sind enorm. Schätzungen deuten darauf hin, dass der Effekt gut 1,5 Prozentpunkte des BIP ausmacht.

Es gibt wieder Visa

Parallel dazu versucht China aber, sich wieder etwas zu öffnen, um die wirtschaftlichen Folgen abzufedern. So ist seit 7. Juni ist das deutsche Generalkonsulat in Shanghai wieder geöffnet. Seit 10. Juni können Sie bei der Botschaft oder Generalkonsulaten der VR China in Deutschland wieder Visa beantragen. Es gibt wieder Visa für:

  • Antragsteller, die von zentralen Regierungs- und Staatsbehörden in Peking, Ämtern für auswärtige oder wirtschaftliche Angelegenheiten auf Provinzebene, staatseigenen Unternehmen auf zentraler Ebene und den autorisierten städtischen Ämtern für auswärtige Angelegenheiten zu einem China-Besuch eingeladen sind (und ein von der einschlägigen Behörde ausgestelltes amtliches Einladungsschreiben (PU-Letter) vorweisen können)  
  • Antragsteller, die Berufstätigkeit in China wieder aufnehmen und gültige Arbeitserlaubnisse wie „Foreigner’s Work Permit“ oder „Notification Letter of Foreigner’s Work Permit“ vorweisen können. Visa gibt es auch für deren Familienangehörige (einschließlich der bereits in China arbeitenden Ausländer). Familienangehörige sind: Ehegatten, Eltern, Kinder unter 18 Jahre, Schwiegereltern.
  • Antragsteller, die mit chinesischen Staatsbürgern verwandt bzw. mit Ausländern mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung in China verwandt sind und eine Verwandtschaftsbescheinigung sowie weitere notwendige Unterlagen für ein Besuch- oder Familienzusammenführungsvisum vorweisen können. Familienangehörige sind: Ehegatten, Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Ehegatten der Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder.

Sonderregeln in Shanghai

Seit 7. Juni ist das auch Generalkonsulat Shanghai wieder für konsularische Angelegenheiten (Kopiebeglaubigungen, Unterschriftsbeglaubigungen für Führungszeugnisse, Bescheinigungen) geöffnet: montags bis donnerstags 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr (Einlass bis 11.15 Uhr). 

Fazit: Es gibt wieder China-Visa. Wir raten Ihnen dringend, Dienstleister zu kontaktieren, die sich mit den aktuellen Regeln auskennen (z. B. https://passarge-visa.com/). Außerdem brauchen Sie Geduld. Die Folgen der Anti-Covid-Maßnahmen wirken noch Monate nach.

Hinweis: Alle Reisenden sind verpflichtet, sich vor der Einreise mit einem von China oder der WHO zugelassenen Anti-Covid-Impfstoff impfen zu lassen.

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