Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1992
Verwaltungsgericht räumt Gemeinden keine Übergangsfrist ein

Zweitwohnungsteuer zurückgezahlt

Verwaltungsgerichte dürfen keine Karenzzeiten einräumen. Verschiedene Gemeinden, die eine Zweitwohnungssteuer erhoben hatten, hatten aber darauf gesetzt. Sie müssen nun bluten. Freuen dürfen sich einige Steuerzahler.

Gute Nachricht für Besitzer einer Zweitwohnung/Ferienwohnung. Die Gemeinde Timmendorfer Strand muss 2,3 Mio. Euro an die Steuerzahler zurückzahlen, die sie aus einer Zweitwohnungssteuer kassiert hat. Die Gemeinderäte setzten auf eine Rechenformel, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bereits im Juli 2019 aus dem Verkehr gezogen hat.

Wird die kommunale Zweitwohnungssteuer per Gerichtsbeschluss als rechtswidrig erklärt, muss sie sofort außer Kraft treten. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Hintergrund: Finanzgerichte sind verpflichtet, angefochtene Steuerbescheide sofort aufzuheben, wenn diese keine Grundlage in einer rechtmäßigen Satzung haben.

Gemeinden haben sich verkalkuliert

Verschiedene Gemeinden hatten auf eine Übergangsfrist bis März 2020 gehofft. Darunter waren die Gemeinden Lindwedel in Niedersachsen sowie die schleswig-holsteinischen Gemeinden Friedrichskoog und Timmendorfer Strand. Sie verwiesen auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht (FB vom 31.10.2019 ). 

Doch das BVerwG zeigte sich gegenüber ihrem Steuermodell ungnädig. Anders als das BVerfG, das in einem anderen Fall eine Karenzzeit gewährte, sind Verwaltungsgerichte zu einem Zeitaufschub nicht befugt.

Verwaltungsgerichte haben keinen Spielraum

Sie sind vielmehr verpflichtet, angefochtene Steuerbescheide sofort aufzuheben, wenn diese keine Grundlage in einer rechtmäßigen Satzung haben. Mehrere Immobilienbesitzer hatten gegen die Zweitwohnungssteuer geklagt. Mit Erfolg - ihre Steuerbescheide sind mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Fazit: Urteile von Verwaltungsgerichten werden auf der Stelle rechtskräftig. Das sollten Sie im Hinterkopf behalten – und Stadtkämmerer sollten es auch. Urteile: BVerwG vom 27.11.2019 Az.: 9 C 6.18 und 9 C 7.18 und 9 C 3.19 und 9 C 4.19
Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: DGK & Co. Vermögensverwaltung AG

DGK brilliert in aller Kürze

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
In der Kürze liegt die Würze: Dieses abgedroschene Sprichwort bekommt durch den Vorschlag von DGK eine neue, erfrischende Bedeutung: Wo andere Anbieter – in allen Ehren – den doppelten bis dreifachen Platz benötigen, kommt der Hamburger Vermögensverwalter mit einem äußerst informativen Anschreiben, zwei intelligenten Rückfragen und einem siebenseitigen Vorschlag aus. Vor allem die Rückfragen zeigen, dass man sich intensiv mit der Stiftung befasst. Gute Aussichten auf eine hochwertige Empfehlung?
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: G & H Gies & Heimburger Vermögens-Management GmbH

G & H kann mit Edelstein TOPAS nur bedingt punkten

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Sehr tiefschürfend sind die Informationen über den Kelkheimer Vermögensverwalter Gies & Heimburger auf dessen Website nicht. Drei Herren mittleren Alters schauen dem Leser freundlich entgegen. Bei der weiteren Recherche stellen sie sich als die Geschäftsführer Markus Gies sowie Bernd und Hans Heimburger heraus. Man sei ein bankenunabhängiger, professionell organisierter Vermögensverwalter mit viel persönlichen Erfahrungen. Reicht das, um die Stiftung Fliege zu überzeugen?
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Gold und Bitcoin gleichzeitig auf Allzeithochs

(Warum) Misstrauens-Anlagen boomen

Wenn zinslose Anlagen ohne „Gebrauchswert“ einen Preisboom verzeichnen, sollt man aufhorchen. Dann könnte „etwas im Busch sein“. Dies ist so ein Moment. Der Goldpreis verzeichnet mit 2.316 USD (2.163 EUR) einen Rekordpreis. Der Bitcoin tendiert mit 64.182 USD (59.962 EUR) ebenfalls um sein Allzeithoch herum. Und das, obwohl Zinsanlagen wieder attraktiv sind und auch die Börse Höchststände feiert, es also genügend Anlagealternativen gibt.
  • Fuchs plus
  • Dollar zeigt Muskeln

Fed im Stagflations-Dilemma

Die US-Notenbank Fed steckt in einem Stagflations-Dilemma. Das geht klar aus den jüngsten Zahlen zur US-Wirtschaftsentwicklung hervor. Noch rätseln die Märkte darüber, wie sich die Fed aus diesem Dilemma befreien will. Die Antwort dürfte bald absehbar werden - und vielen Zinssenkungs-Optimisten nicht gefallen. Der Dollar wird darauf noch kräftig reagieren.
  • Fuchs plus
  • US-Leitzins bewegt auch europäische Währungen

Pfund und Franken leiden unter Dollar-Stärke

Alle Welt schaut auf den US-Dollar und was die US-Notenbank aus den jüngsten Konjunktur- und Inflationsdaten macht. Anleger, die ihren Fokus etwas weiten, werden gute Anlagechancen bei einigen Cross-Rates entdecken. FUCHS-Devisen zeigt sie auf.
Zum Seitenanfang