10-Jahres-Klausel gekippt
Betriebsrenten werden für den Arbeitgeber vermutlich teurer. Denn Pensionskassen müssen länger und häufiger zahlen. Grund: Die bisherige und in Verträgen oft eingebaute 10-Jahres-Klausel ist nicht mehr gültig. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten oft einschränkende Klauseln, die die Zahlung an Hinterbliebene an eine langjährige Ehe knüpfen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat diese Praxis jetzt gekippt.
BAG setzt Klausel außer Kraft
Das BAG hat die umstrittene Klausel jetzt für ungültig erklärt. Die klagende Witwe war mit ihrem Mann vier Jahre verheiratet gewesen. Dem Ehemann hatte der Arbeitgeber eine Hinterbliebenenversorgung zugesagt. Überraschend wischten die Erfurter Richter alle vorinstanzlichen Urteile vom Tisch. Sie betonten, dass Ansprüche an eine betriebliche Hinterbliebenenvorsorge nicht an eine Mindest-Ehedauer von zehn Jahren geknüpft werden könne. Der dritte Senat sieht darin eine „willkürlich gegriffene Zeitspanne."
Fazit:
Die Mindestehedauer-Klausel von zehn Jahren ist eine unangemessene Benachteiligung für den Ehegatten und deshalb ungültig.
Urteil: BAG vom 19.2.2019, Az.: 3 AZR 150/18