Arbeitgeber kann zu viel gezahltes Entgelt zurückfordern
Zahlt ein Arbeitgeber versehentlich zu viel Gehalt, kann er den entsprechenden Betrag zurückfordern. Allerdings muss er sich an die tariflichen Ausschlussfristen von üblicherweise sechs Monaten halten. Sonst gehört das Geld dem Empfänger. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg (Urteil vom 31. Januar 2018 – Az. 15 Sa 732/17).
Die Berliner Richter veränderten damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Potsdam. Das Arbeitsgericht hatte darauf abgestellt, dass ein Arbeitnehmer, der eine Mehrzahlung erhält, diese dem Arbeitgeber mitzuteilen hat. Der Gehaltsempfänger müsse der Firma grundsätzlich die Gelegenheit einräumen, die Zahlungen zu überprüfen. Zwar sei die Überzahlung letztlich nicht bemerkt worden; aber eigentlich hätte dies der klagenden Arbeitnehmerin auffallen müssen.