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Gehalt
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  • Verhandlungsgeschick nicht entscheidend für Gehaltshöhe

Bundesarbeitsgericht: Kein Einheitsgehalt für Frauen und Männer

Zwei Personen sitzen sich gegenüber
Zwei Personen sitzen sich gegenüber. © vchalup / stock.adobe.com
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat zur Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen entschieden. Dabei haben die Richter einerseits viele neue Fragen aufgeworfen. Andererseits haben sie individuelle und geschlechterübergreifende Lohndifferenzierungen nicht verboten. Einen Einheitslohn gibt es nicht. FUCHSBRIEFE erklären, worauf Unternehmer jetzt achten müssen.
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  • BGH stellt Betriebsratsgehälter zur Disposition

Betriebsräte sind keine Manager

Betriebsrat, Arbeit mit Laptop
Betriebsrat, Arbeit mit Laptop. © MQ-Illustrations / stock.adobe.com
Der Bundesgerichtshof bringt mit einem Urteil erhebliche Unruhe unter Betriebsräte. Dem Urteil zufolge sind die Interessenvertreter keine Manager sondern ehrenamtlich tätige Beschäftigte. Diese Rechtsauffassung hat zur Folge, dass viele freigestellte Betriebsräte viel zu hoch bezahlt werden. Die ersten Unternehmen haben schon Gehaltseinschnitte angekündigt.
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  • Ortsübliches Entgelt statt Tarifvertrag

Zweidrittel weniger Gehalt als Tarif sind in Ordnung

12 Euro liegen auf einem Arbeitshandschuh, Symbolbild Mindestlohn
12 Euro liegen auf einem Arbeitshandschuh. © Andreas Steidlinger / Getty Images / iStock
Wann ist ein Tarifvertrag die Grundlage für die Bezahlung eines Beschäftigten? Und kann der Arbeitgeber auf die ortsübliche Bezahlung ausweichen, wenn der Tarifvertrag nicht gilt? Fragen, die das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern entscheiden musste.
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  • BFH gibt Fingerzeig für neue Daumenregel

Wann der gGmbH-Geschäftsführer zu viel verdient

Besondere staatliche Vergünstigungen haben immer auch mindestens einen Haken. Das gilt insbesondere auch für steuerbegünstigte gemeinnützige gesellschaften. Das Gehalt des Geschäftsführers ist hier so eine Falle. Der BFH skizziert, wann man hineintappt.
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  • Durchschnittswerte sind nicht maßgeblich und nichtssagend

Gehaltsauskunft alleine belegt keine Diskriminierung

Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) ist kein Flop, aber ein Renner ist es auch nicht. Viele Unternehmen haben eine Überprüfung ihrer Gehaltsstrukturen inzwischen vorgenommen. Von den Arbeitnehmern wird der Auskunftsanspruch dagegen nur sehr zurückhaltend genutzt. Ein Grund dafür könnte sein, dass die Gerichte Klagen nur mit spitzen Fingern anfassen.
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  • Zur Angemessenheit von Vergütungen für GmbH-Geschäftsführer

Viel Spielraum beim Gehalt des Geschäftsführers

Wer als GmbH-Chef mit seinen Jahresgesamtbezügen unter 150.000 Euro liegt, hat schlecht verhandelt. Denn: Er oder sie kommt damit auf weniger als die Hälfte des Einkommens der Kollegen. Bleibt die Frage: Wie hoch darf eine angemessene GmbH-Geschäfsführervergütung überhaupt sein?
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  • Gehalt hatte nur Anerkennungscharakter

Notfall ist keine Gewinnausschüttung

Weil es Konflikte zwischen der Geschäftsführerin und Kunden gab, musste der bereits in Pension befindliche vorherige Firmenchef nochmals ran. Das Finanzamt misstraute dieser Konstellation und verdonnerte die GmbH zu einer höheren Körperschaftssteuer. Zu Recht?
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  • Britische Investoren rebellieren

Aufstand gegen zu üppige Gehälter

Auch im angelsächsischen Raum macht sich zunehmend eine Stimmung gegen als überzogen empfundene Managergehälter breit. Eine der bisher massivsten Revolten gegen die Honorierung der Bosse von Asset Management - Gesellschaften hat sich Mitte Mai in Großbritannien abgespielt. 42% der Investoren stimmten gegen die Honorierung von Stephanie Bruce. Sie wechselt im Juni als Chief Financial Officer von PriceWaterhouseCoopers zum Asset Management Team von Standard Life Aberdeen. Ihr jährliches Basisgehalt sind 525 000 Pfund –16,7% mehr als ihr Vorgänger. Bruce muss innerhalb von drei Jahren 230 Mio. Pfund an Kosteneinsparungen erreichen, um ihr volles Gehalt zu erhalten. Um Bruce' Entlohnung zu verhindern, wären 50% der Investoren-Stimmen nötig gewesen.
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  • Auch Betriebsräte können aufsteigen

Gericht streicht die Zulagen

Die Bezahlung von freigestellten Betriebsräten ist gleichermaßen heikel und kompliziert. Grundsätzlich bekommen sie ihr bisheriges Gehalt, einschließlich der Zulagen weiter. Aber was ist, wenn das Amt über viele Jahre läuft? Gibt es keine beruflichen Entwicklungsperspektiven? Doch die gibt es, aber finanziell kann das durchaus in die Hose gehen.
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  • Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern

Betriebsratsvorsitzender bekommt zu viel Geld

Ein Arbeitgeber darf einen zu hoch eingruppierten Betriebsrat zurückstufen. Aber er darf das zu viel gezahlte Geld nicht zurückfordern. Das entschied jetzt das Arbeitsgericht in Essen (Urteil vom 4.10.2018, Az.: 6 BV 40/18 und 1 Ca 1124/18).
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  • Industrie vor der Zukunftsfrage

Die Künstliche Intelligenz beherrschen lernen

Die Industrie 4.0 wird zur Herausforderung.
Die Industrie 4.0 wird zur Herausforderung. Copyright: Pixabay
Für Deutschland Industrie geht es in den nächsten Jahren „um die Wurst". Dann stellt sich heraus, ob zentrale Anteile der industriellen Wertschöpfung in Deutschland gehalten werden können.
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  • In aller Kürze

Betrieb | Personal: Eingruppierung Betriebsrat

Das Gehalt eines freigestellten Betriebsrats richtet sich nach der Entwicklung vergleichbarer Arbeitnehmer im Betrieb. Wird der zum Vergleich herangezogene Bereich ausgelagert, richtet sich das Gehalt des Betriebsrates danach, welche Position ihm der Arbeitgeber ohne Freistellung zugewiesen hätte. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden (Urteil vom 19.04.2018, Az.: 4 Sa 401/17). Fällt der Bezugsarbeitsplatz für die Festlegung des Gehalts eines Betriebsrates weg, ist also eine hypothetische Vergleichsposition zu finden.
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  • Ausschlussfristen sind zu beachten

Arbeitgeber kann zu viel gezahltes Entgelt zurückfordern

Vor den Arbeitsgerichten landen häufig Fälle, dass der Arbeitgeber zu wenig Lohn überweist oder die monatliche Vergütung ganz ausbleibt. Aber was ist, wenn die Firma zu viel Lohn zahlt?
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  • Mitarbeiter wünschen spannende Aufgaben

Sicherheit und Planbarkeit

Planbare Arbeitszeiten sind Ihren Mitarbeitern (namentlich den weiblichen) wichtiger als Flexibilisierung. Interessante Aufgaben haben zudem mehr Bedeutung als die Bezahlung. Dies ermittelte das Wissenschaftszentrum Berlin.
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  • Nur in Ausnahmefällen darf Zahltag hinausgeschoben werden

Am 1. ist Zahltag

Ist das Entgelt monatlich neu zu berechnen, kann die Überweisung bis zum 15. des Folgemonats auf sich warten lassen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber aber einen Abschlag zahlen.
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  • Altersversorgung bleibt gedeckelt

BFH beharrt auf 75% Höchstsumme

Vorsicht bei Arbeitszeitverkürzungen mit Gehaltsminus für Gesellschafter -Geschäftsführer. Denn Sie müssen hier auch die Pensionszusage im Blick haben.
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  • Phantasiegehälter der IT-Bewerber

Personal: Gehalt ist Verhandlungssache

Auch für die Einstellung der heiß begehrten IT-Fachkräfte gilt: Gehalt ist Verhandlungssache.
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  • GmbH-Beteiligung

Betrieb: Rabatt führt zur Steuerpflicht

Der verbilligte Erwerb einer GmbH-Beteiligung durch einen Arbeitnehmer führt zu einem zu versteuernden Arbeitslohn.
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  • Säumniszuschläge für Arbeitgeber

Gehalt: Strafgeld bei verspäteter Überweisung

Arbeitgeber müssen Säumniszuschläge zahlen, wenn sie Gehalt verspätet oder nicht den vereinbarten Betrag exakt auszahlen.
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