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  • Arbeitsgericht Düsseldorf urteilt zu Homeoffice-Erlaubnis

Arbeitgeber darf Homeoffice beenden

Unternehmen können Homeoffice per Anweisung beenden. Das hat das Arbeitsgericht Düsseldorf entschieden.
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Geschlechterspezifische Bezahlung ist unrechtmäßig

Männer und Frauen in Führungspositionen haben nach dem Entgelttransparenzgesetz das Recht auf eine vergleichbare Bezahlung. Wird die nicht umgesetzt, besteht ein Recht auf Nachzahlung. Das hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschieden.
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  • Schutz vor AGG-Hoppern und Fokus auf echte Inklusion

Arbeitsgericht bremst AGG-Missbrauch aus

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat ein wegweisendes Urteil gefällt, das den Missbrauch des AGG eindämmen soll. FUCHSBRIEFE erklären die für Unternehmen relevanten Fakten.
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  • Kündigung bei Ignorieren von Whistleblower-Hinweisen

Chefjustiziar muss Whistleblower-Hinweisen nachgehen

Die Firma erhält eine Whistleblower-Meldung, die auf Unregelmäßigkeiten hinweist. Der angestellte Chefjustiziar verletzt bei der Aufarbeitung seine Kontrollpflichten. Ist er deshalb fristlos zu kündigen? Das musste das Arbeitsgericht (ArbG) in Offenbach entscheiden.
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  • Außendienstmitarbeiter und Berufskraftfahrer im Risiko

Führerscheinentzug rechtfertigt Kündigung

Ein Jahr kein Führerschein – und der Chef kündigt fristlos. Das Arbeitsgericht in Nordhausen hat dazu entscheiden.
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  • Grundrechte hebeln das Direktionsrecht nicht aus

Urteil: Direktionsrecht schlägt Gewissensfreiheit

Kann ein Mitarbeiter seine Arbeit aus Gewissensgründen verweigern, wenn seine Firma z. B. Werbung für politische Parteien, die Bundeswehr oder Fleischprodukte macht?
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  • Arbeitsgericht Düsseldorf: Gericht stärkt Direktionsrecht

Home-Office: Unternehmen dürfen Mitarbeiter zurückrufen

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden: Firmen dürfen Mitarbeiter aus dem Home-Office zurückholen. Doch das Direktionsrecht muss korrekt ausgeübt werden.
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  • Lücken im Berichtsheft rechtfertigen keine Kündigung

Azubi-Rauswurf: Ohne Vorwarnung ist der Betrieb chancenlos

Viel Verständnis für einen Azubi und wenig für den Metallbaubetrieb, zeigte das Arbeitsgericht (ArbG) in Heilbronn. Betriebe glauben, dass unentschuldigte Fehlzeiten und leere Berichtshefte für eine Trennung ohne Abmahnung auch nach der Probezeit ausreichen. Das Urteil des ArbG zeigt allerdings etwas anderes.
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  • Befristung: Über frühere Beschäftigung informieren

Unzureichende Information macht Befristung unwirksam

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden: Bei befristeten Einstellungen mit Sachgrund muss der Betriebsrat vollständig über frühere Beschäftigungszeiten informiert werden. Andernfalls ist die Befristung unwirksam.
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  • Auch der Betriebsrat muss sich an Absprachen halten

Spruch der Einigungsstelle gilt für beide Seiten

Verträge zwischen der Firma und dem Betriebsrat sind verbindlich und einzuhalten, insbesondere wenn sie auf einem Spruch der Einigungsstelle beim Arbeitsgericht beruhen. Trotzdem hat der Betriebsrat versucht, beim Landesarbeitsgericht (LAG) Köln weitere Informationsansprüche durchzusetzen.
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  • Bundesarbeitsgericht hat zur Probezeit entschieden

Angemessene Probezeit bei befristetem Vertrag

Wie lang darf die Probezeit bei einem befristeten Arbeitsverhältnis von einem Jahr sein? Diese Frage führt vor Arbeitsgerichten immer wieder zu Streit. Das Bundesarbeitsgericht hat dazu jetzt entschieden.
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  • Abschlag beim Weihnachtsgeld für streikende Mitarbeiter

Weihnachtsgeldkürzung bei Streiktagen

Ein Geschenk wird überreicht
© pixelalex / stock.adobe.com
Unternehmen dürfen Fehltage durch Streiks negativ auf das Weihnachtsgeld anrechnen. Eine Betriebsvereinbarung, die alle Fehltage gleich behandelt, gilt als rechtsgültig. Das sei keine gezielte Benachteiligung streikender Mitarbeiter, sondern eine allgemeine Regelung, so eine Arbeitsgerichtsentscheidung.
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  • Stellenabbau: Wie Unternehmen ihre Entscheidungen rechtfertigen müssen

Organisationsänderung: Hürden beim Abbau von Arbeitsplätzen

Will eine Firma ihre Aufbauorganisation ändern und davon betroffene Mitarbeiter entlassen, muss sie sich genau überlegen, wie sie das begründet. Ansonsten läuft sie Gefahr, vor dem Arbeitsgericht im Kündigungsschutzprozess zu unterliegen.
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  • BAG zu Verzicht auf Mindesturlaub bei gerichtlichem Vergleich

Mindesturlaub ist unantastbar

Außenaufnahme BAG
© 2023 Das Bundesarbeitsgericht
Bei einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht dürfen die Firma und der Mitarbeiter so gut wie alles vereinbaren. Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub gehört allerdings nicht dazu, wie jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied. Da half es dem Unternehmen auch nicht, dass der Betriebsleiter dem Vergleich ausdrücklich zustimmte.
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  • Ohne Einigung keine Schulung

Der feine Unterschied zwischen Weiterbildung und Einweisung

Den diffizilen Unterschied zwischen einer Weiterbildung und einer Unterrichtung hat jetzt das Arbeitsgericht (ArbG) in Köln beschäftigt. Konkret stritten Geschäftsleitung und Betriebsrat um eine Inhousing-Schulung für Mitarbeiter, die neue Aufgaben übernehmen sollten. Die Interessenvertretung blockierte den Start der Maßnahme, da es noch keine abschließende Einigung gab. Für sie war es eine mitbestimmungspflichtige Weiterbildung, für den Arbeitgeber eine mitbestimmungsfreie Einweisung.
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  • Betriebsbedingte Kündigung: Kostenersparnis reicht nicht als Begründung

Arbeitgeber muss Kündigung ausreichend begründen

Für eine betriebsbedingte Kündigung müssen nachvollziehbare Gründe vorliegen, die eine dauerhafte Reduzierung des Personalbedarfs rechtfertigen. Ein Gerichtsurteil zeigt: Ohne klare Beweise, wie Arbeitsaufgaben umverteilt werden und warum mildere Alternativen nicht möglich sind, wird die Kündigung unwirksam.
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  • Kritische Infrastruktur: Kündigung ohne Abmahnung möglich

Fristlose Kündigung nach Schlüsselweitergabe

Arbeitgeber, die im Bereich der kritischen Infrastruktur (KRITIS) aktiv sind, brauchen besonders zuverlässige und sicherheitsbewusste Mitarbeiter. Besonders sensibel ist der Umgang mit Schlüsseln und anderen Zugangsrechten. Das Arbeitsgericht (ArbG) in Nordhausen musste nun entscheiden, ob eine fristlose Kündigung bei der Weitergabe eines Schlüssels angemessen ist.
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  • Vorsicht bei „doppelter Beschäftigung“

Entsendung von Personal nach China

Bei Entsendungen von Personal nach China müssen Sie eindeutig festlegen, welches Unternehmen das Arbeitsverhältnis mit dem ausländischen Arbeitnehmer begründet. Andernfalls wird es heikel. FUCHSBRIEFE erklären, worauf Sie konkret achten müssen.
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