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Arbeitsgericht
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  • Auch der Betriebsrat muss sich an Absprachen halten

Spruch der Einigungsstelle gilt für beide Seiten

Verträge zwischen der Firma und dem Betriebsrat sind verbindlich und einzuhalten, insbesondere wenn sie auf einem Spruch der Einigungsstelle beim Arbeitsgericht beruhen. Trotzdem hat der Betriebsrat versucht, beim Landesarbeitsgericht (LAG) Köln weitere Informationsansprüche durchzusetzen.
  • FUCHS-Briefe
  • Bundesarbeitsgericht hat zur Probezeit entschieden

Angemessene Probezeit bei befristetem Vertrag

Wie lang darf die Probezeit bei einem befristeten Arbeitsverhältnis von einem Jahr sein? Diese Frage führt vor Arbeitsgerichten immer wieder zu Streit. Das Bundesarbeitsgericht hat dazu jetzt entschieden.
  • FUCHS-Briefe
  • Abschlag beim Weihnachtsgeld für streikende Mitarbeiter

Weihnachtsgeldkürzung bei Streiktagen

Ein Geschenk wird überreicht
© pixelalex / stock.adobe.com
Unternehmen dürfen Fehltage durch Streiks negativ auf das Weihnachtsgeld anrechnen. Eine Betriebsvereinbarung, die alle Fehltage gleich behandelt, gilt als rechtsgültig. Das sei keine gezielte Benachteiligung streikender Mitarbeiter, sondern eine allgemeine Regelung, so eine Arbeitsgerichtsentscheidung.
  • FUCHS-Briefe
  • Stellenabbau: Wie Unternehmen ihre Entscheidungen rechtfertigen müssen

Organisationsänderung: Hürden beim Abbau von Arbeitsplätzen

Will eine Firma ihre Aufbauorganisation ändern und davon betroffene Mitarbeiter entlassen, muss sie sich genau überlegen, wie sie das begründet. Ansonsten läuft sie Gefahr, vor dem Arbeitsgericht im Kündigungsschutzprozess zu unterliegen.
  • FUCHS-Briefe
  • BAG zu Verzicht auf Mindesturlaub bei gerichtlichem Vergleich

Mindesturlaub ist unantastbar

Außenaufnahme BAG
© 2023 Das Bundesarbeitsgericht
Bei einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht dürfen die Firma und der Mitarbeiter so gut wie alles vereinbaren. Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub gehört allerdings nicht dazu, wie jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied. Da half es dem Unternehmen auch nicht, dass der Betriebsleiter dem Vergleich ausdrücklich zustimmte.
  • FUCHS-Briefe
  • Ohne Einigung keine Schulung

Der feine Unterschied zwischen Weiterbildung und Einweisung

Den diffizilen Unterschied zwischen einer Weiterbildung und einer Unterrichtung hat jetzt das Arbeitsgericht (ArbG) in Köln beschäftigt. Konkret stritten Geschäftsleitung und Betriebsrat um eine Inhousing-Schulung für Mitarbeiter, die neue Aufgaben übernehmen sollten. Die Interessenvertretung blockierte den Start der Maßnahme, da es noch keine abschließende Einigung gab. Für sie war es eine mitbestimmungspflichtige Weiterbildung, für den Arbeitgeber eine mitbestimmungsfreie Einweisung.
  • FUCHS-Briefe
  • Betriebsbedingte Kündigung: Kostenersparnis reicht nicht als Begründung

Arbeitgeber muss Kündigung ausreichend begründen

Für eine betriebsbedingte Kündigung müssen nachvollziehbare Gründe vorliegen, die eine dauerhafte Reduzierung des Personalbedarfs rechtfertigen. Ein Gerichtsurteil zeigt: Ohne klare Beweise, wie Arbeitsaufgaben umverteilt werden und warum mildere Alternativen nicht möglich sind, wird die Kündigung unwirksam.
  • FUCHS-Briefe
  • Kritische Infrastruktur: Kündigung ohne Abmahnung möglich

Fristlose Kündigung nach Schlüsselweitergabe

Arbeitgeber, die im Bereich der kritischen Infrastruktur (KRITIS) aktiv sind, brauchen besonders zuverlässige und sicherheitsbewusste Mitarbeiter. Besonders sensibel ist der Umgang mit Schlüsseln und anderen Zugangsrechten. Das Arbeitsgericht (ArbG) in Nordhausen musste nun entscheiden, ob eine fristlose Kündigung bei der Weitergabe eines Schlüssels angemessen ist.
  • FUCHS-Briefe
  • Vorsicht bei „doppelter Beschäftigung“

Entsendung von Personal nach China

Bei Entsendungen von Personal nach China müssen Sie eindeutig festlegen, welches Unternehmen das Arbeitsverhältnis mit dem ausländischen Arbeitnehmer begründet. Andernfalls wird es heikel. FUCHSBRIEFE erklären, worauf Sie konkret achten müssen.
  • FUCHS-Briefe
  • Fristlose Kündigung nach Klaps auf Po

Übergriff auf der Betriebsfeier nicht akzeptabel

Bald beginnt wieder die Zeit der Betriebsweihnachtsfeiern. Dabei geht es bisweilen recht locker zu. Übergriffe sind dennoch nicht akzeptabel. Das Arbeitsgericht Siegburg musste nun über die Konsequenzen für einen Klaps auf den Po bei einer Betriebsfeier entscheiden.
  • FUCHS-Briefe
  • Betrieb kann Antrag auf Teilzeitarbeit ablehnen

Teilzeit: Gericht legt Prüf-Schema vor

Arbeitsgericht Köln
Arbeitsgericht Köln © Arbeitsgericht Köln, 2023
Mitarbeiter dürfen Anträge auf Teilzeit stellen, aber Arbeitgeber dürfen diese auch ablehnen. Streit gibt es oft darüber, ob die Ablehnung aus betrieblichen Gründen, gerichtsfest ist. Das Arbeitsgericht Köln legte nun ein Prüf-Schema für Unternehmen vor.
  • FUCHS-Briefe
  • Fehlerhafte Dokumentation von Betriebsratsarbeit

Erfolgreiche Kündigung der Betriebsratsvorsitzenden

Den Vorsitzenden eines Betriebsrats fristlos zu kündigen, ist ein Kraftakt für den Arbeitgeber und wirbelt Staub auf. Das Gremium Betriebsrat stimmt der Kündigung nicht zu und der Arbeitgeber muss in jedem Fall auf das Votum des Arbeitsgerichts setzen. Dennoch kann das gelingen, zeigt das Arbeitsgerichts Köln.
  • FUCHS-Briefe
  • Mehr Schutz für Schwangere bei Kündigung

EuGH rügt zu kurze Klagefrist

Eine Sitzung des Gerichtshofs - Große Kammer
Eine Sitzung des Gerichtshofs - Große Kammer © Gerichtshof der Europäischen Union
Frauen sind besonders gut gegen Kündigungen geschützt, wenn sie schwanger sind. Bisweilen stellen Frauen erst nach der Kündigung fest, dass sie Nachwuchs erwarten. Der Europäische Gerichtshof hat nun die zu kurze Klagefrist in Deutschland bemängelt.
  • FUCHS-Briefe
  • Dürfen Arbeitgeber kündigen, wenn man Fußball schaut?

Fußball-EM: Fernsehen am Arbeitsplatz

Wer die Fußball WM 2018 während der Arbeitszeit verfolgt, riskiert eine Abmahnung.
Vor der Fußball-EM beginnt in Betrieben wieder die Diskussion um die Möglichkeit, die Spiele während der Arbeitszeit im Fernsehen zu verfolgen. Viele Unternehmen akzeptieren das. Arbeitgeber sollten aber vorher auf jeden Fall Klarheit schaffen, um Rechtsstreitigkeiten zu verhindern.
  • FUCHS-Briefe
  • Betriebsrat kann Einsatz von Künstlicher Intelligenz nicht ausbremsen

KI-Einsatz ohne Betriebsrat regeln

Wenn Unternehmen Künstliche Intelligenz (KI) einsetzen wollen, ruft das sofort den Betriebsrat auf den Plan. Mitbestimmen darf der allerdings nicht in jedem Fall. Das zeigt ein Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg. FUCHSBRIEFE zeigen Ihnen, worauf es dabei für Unternehmer ankommt.
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  • Können viele kleine Verstöße eine grobe Pflichtverletzung sein?

Arbeitgeber dürfen Betriebsrat bei vielen Fehltritten auflösen

Betriebsrat, Arbeit mit Laptop
© MQ-Illustrations / stock.adobe.com
Bei schweren Pflichtverletzungen kann der Arbeitgeber einen Betriebsrat auflösen lassen. Das Arbeitsgericht Elmshorn musste jetzt entscheiden, ob kleinere Missachtungen das Ende der vertrauensvollen Zusammenarbeit rechtfertigen. Das Gericht betrat dabei juristisches Neuland.
  • FUCHS-Briefe
  • Arbeitsverhalten bestimmt allein der Arbeitgeber

Arbeitgeber kann Kleiderordnung allein festlegen

Erneuerung des Fahrbahnbelags
© Hans Ringhofer / picturedesk.com / picture alliance
Wechselt die Firma den Eigentümer, dann ist es Zeit, den Kleiderschrank auszumisten. Die Arbeitskleidung mit dem Logo der alten Firma gilt es zu entsorgen oder zumindest abzukleben. Das Arbeitsgericht in Suhl musste jetzt entscheiden, ob der Betriebsrat bei dieser Dresscode-Aktion mitreden kann.
  • FUCHS-Briefe
  • Vertrag oder nur Obliegenheit

Vereinbarte Fristen sind einzuhalten

Eine Person unterschreibt ein Dokument
Person unterschreibt ein Dokument. © Antonioguillem / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell)
Welche rechtliche Qualität hat eine Betriebsvereinbarung? Ist das wirklich mehr als nur ein "nice to have", um den Betriebsfrieden zu stabilisieren? Mit dieser Frage musste sich das Arbeitsgericht in Köln beschäftigen.
  • FUCHS-Briefe
  • Mobiles Arbeiten an die Kette legen?

Skurriler Streit um ein Laptop und seinen Einsatzort

Laptop
Laptop. © Maryna Andriichenko / Getty Images / iStock
Ein Streit über ein Laptop zwischen einer Unternehmerin und ihrem Betriebsrat hat skurrile Blüten getrieben. Erst wollte die Chefin das Gerät nicht bewilligen, dann wollte sie es fest an einem Arbeitsplatz installieren. Zwei Gerichte haben sich mit dem Fall beschäftigt.
  • FUCHS-Briefe
  • Kündigungsgründe sind zu erläutern

Vollständige Information an Betriebsrat über Kündigung ist notwendig

Holzstempel Aufschrift Betriebsrat
(c) Gina Sanders - Fotolia
Bei einer verhaltensbedingten Kündigung ist es der Job des Betriebsrats zu überprüfen, ob sie berechtigt ist. Der kann aber diese Aufgabe nur erledigen, wenn er über die Details informiert ist. Das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main musste jetzt entscheiden, ob eine Kündigung ohne Begründung rechtens ist.
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