Spruch der Einigungsstelle gilt für beide Seiten
Verträge zwischen der Firma und dem Betriebsrat sind verbindlich und einzuhalten, insbesondere wenn sie auf einem Spruch der Einigungsstelle beim Arbeitsgericht beruhen. Trotzdem hat der Betriebsrat versucht, beim Landesarbeitsgericht (LAG) Köln weitere Informationsansprüche durchzusetzen.