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Arbeitsgericht
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  • Kündigung nur nach betrieblichem Eingliederungsmanagement möglich

Datenschutz beim BEM beachten

Arbeitsgericht Köln
Arbeitsgericht Köln © Arbeitsgericht Köln, 2023
Arbeitgeber treffen erhebliche Pflichten, die Arbeitsfähigkeit häufig erkrankter Arbeitnehmer wiederherzustellen. Wer solchen Mitarbeitern kündigen will, muss zuvor ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchführen. Schon kleine Fehler dabei haben die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge. Das zeigt eine Entscheidung des Arbeitsgerichts (ArbG) Köln.
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  • Scrum ist Gruppenarbeit

Agi­les Ar­beiten: Dür­fen Be­triebs­rä­te mit­re­den?

Zahnräder symbolisieren Zusammenarbeit
Zusammenarbeit © Studio Romantic / stock.adobe.com
Um starre Strukturen aufzubrechen oder um schneller zu neuen Produkte und Dienstleistungen auf den Markt zu bringen, setzen Betriebe immer öfter auf agiles Arbeiten. Besonders beliebt ist die Methode Scrum. Das Arbeitsgericht (ArbG) in Bonn musste sich jetzt damit befassen, ob der Betriebsrat dabei mitentscheiden darf.
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  • Wann beginnt die Arbeitszeit?

Rüstzeit ist Arbeitszeit

Arbeitszeit
(c) fotomek/Fotolia
Zeiterfassungssysteme sind in der betrieblichen Praxis weit verbreitet. Meist steht das Gerät bereits am Eingang zum Betrieb. Darum gab es in einem Unternehmen Streit, ob die zu vergütende Arbeitszeit beim Scannen oder erst am Arbeitsplatz beginnt.
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  • Missbrauch des Teilzeitgesetzes verhindert

Teilzeitgesetz hebelt Direktionsrecht nicht aus

Arbeitskräfte
Arbeitskräfte © DragonImages / Getty Images / iStock
Seit Einführung des Teilzeit- und Befristungsgesetz können Arbeitnehmers Teilzeitarbeit einfordern. Mit einem solchen Wunsch muss sich der Arbeitgeber auseinandersetzen. Trickreiche Angestellte dürfen das Teilzeitgesetz aber nicht ausnutzen, um sich aus der ungeliebten Wechselsicht zu verabschieden. Das hat das Arbeitsgericht (ArbG) Hamburg entschieden.
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  • Kernfrage: Was ist die Vergleichsgruppe?

Equal Pay: Zu wenig Personalleiter für Vergleich

Personen vor Geldscheinen
© Thomas Weißenfels / stock.adobe.com
Die Deutschen reden nur ungern über ihr Gehalt. Dabei interessiert es sie brennend, was andere verdienen. Das ist bei Führungskräften nicht anders. Um zu erfahren, ob nach Geschlecht unterschiedlich bezahlt wird, gibt es das Entgelttransparenzgesetz (EntgTransG). Dieses Instrument ist in der Praxis aber stumpf, wie das Beispiel einer der Personalchefin einer Bank zeigt.
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  • Risiken und Konsequenzen klar kommunizieren

Fortbildungsvertrag muss eindeutig sein und Perspektiven aufzeigen

Miniatur-Stühle und eine Miniatur-Tafel stehen auf einer Tastatur
© Jane / stock.adobe.com
Viele Arbeitgeber schließen zusätzliche Verträge ab, wenn sie Mitarbeiter zu einer teuren Fortbildung schicken. Üblicherweise regeln diese dann die Bindungsfrist oder die Rückzahlung der angefallenen Kurskosten bei vorzeitigem Austritt. Jetzt hat das Arbeitsgericht (ArbG) Frankfurt/Oder entschieden, dass die Verträge um einen entscheidenden Punkt zu erweitern sind, damit sie gültig sind.
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  • Arbeitsvertragliche Pflichten erheblich verletzt

Trinkgeld unterschlagen: Kündigung gerechtfertigt

Trinkgeld liegt auf einem Teller
Trinkgeld liegt auf einem Teller. © George Clerk / iStock
Gitarrist Ron Wood von den Rolling-Stones besuchte während seines Berliner Gastspiel eine Pizzeria. Die Familie speiste (Pizzas, Pasta, Dessert) und trank für 170 Euro und gab 30 Euro Trinkgeld. Das sind großzügige 15 Prozent. Trinkgelder sind ein wichtiger Punkt in einer Reihe von Betrieben und Berufen. Oftmals regelt der Chef das dann so, dass die Beträge in einen gemeinsamen Topf fließen, der dann am Monatsende aufgeteilt wird. Doch was, wenn sich ein Mitarbeiter nicht daran hält?
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  • Entgeltfortzahlung bei Corona

Gehalt trotz Urlaub im Hochrisikogebiet

Globus wird von Corona-Viren umschwirrt
Globus wird von Corona-Viren umschwirrt. © Photocreo Bednarek / stock.adobe.com
Eine Arbeitnehmerin machte Urlaub im Hochrisikogebiet der Dominikanischen Republik und bekam im Anschluss Corona. Ihre Arbeitgeberin strich die Lohnfortzahlung. Zu Unrecht, entscheidet das Arbeitsgericht (AG) Kiel.
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  • Geschäftsgeheimnisse richtig schützen

„Catch-all-Klausel“ ist unangemessen

Eine Hand hält ein Schutzschild in die Höhe
Schutzschild. © vegefox.com / stock.adobe.com
Geschäftsgeheimnisse zu schützen, ist ein berechtigtes betriebliches Anliegen. Entsprechende Geheimhaltungsklauseln finden sich in vielen Arbeitsverträgen. Aber wie weit darf der Arbeitgeber gehen? Das musste jetzt das Arbeitsgericht (AG) in Aachen entscheiden.
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  • Arbeitgeber kann sich irren

Krankheitsvertretung begründet befristeten Arbeitsvertrag

Arbeitsvertrag
Arbeitsvertrag. © Jens Schierenbeck / dpa / picture alliance
Zeitlich befristete Arbeitsverträge brauchen nach § 14 Abs. 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) einen Sachgrund. Krankheitsvertretung ist ein solcher. Aber was passiert, wenn die Mitarbeiterin trotz anders lautender Prognose nicht mehr an ihren Arbeitsplatz zurückkehrt?
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  • Riskante Tricks mit Impfpässen

Arbeitgeber können bei Fälschungen durchgreifen

Aufkleber in einem Impfausweis nach zweiter Coronaimpfung
Aufkleber in einem Impfausweis nach zweiter Coronaimpfung. © Ralf Geithe / stock.adobe.com
In der Corona-Zeit wurden bereits über 1.000 Corona-Urteile gefällt. Anfänglich ging es um Entgelt, Urlaub, Homeoffice, Videoüberwachung und die Maskenpflicht. Inzwischen wächst die Zahl der Streitfällt um Impf-Pässe.
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  • Geschäftsleitung darf Arbeitszeit verkürzen

Arbeitszeitflexibilität ist keine Betriebsänderung

Arbeitszeit
Arbeitszeit. (c) fotomek/Fotolia
Arbeitgeber legen großen Wert auf flexible Arbeitsprozesse. Variable Arbeitszeiten sind ein wichtiger Hebel. Arbeitnehmer können hieraus keine finanziellen Ansprüche wegen einer vermeintlichen Betriebsänderung ableiten.
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  • Datenschutz hat Grenzen

Arbeitgeber hat teilweise viel Spielraum

Ein Fernglas lugt hinter einem Vorhang hervor
Ein Fernglas lugt hinter einem Vorhang hervor. © Dron / Fotolia
Das ist ein arbeitgeberfreundliches Datenschutzurteil aus dem Ruhrgebiet. Im Streitfall ging es darum, welche gesammelten Informationen eines Detektivs durch Arbeitgeber genutzt werden dürfen.
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  • Digitale Signatur mit Tücken

Einfache elektronische Unterschrift reicht nicht immer

Eine Person sitzt an einem geöffneten Laptop und arbeitet
Eine Person sitzt an einem geöffneten Laptop und arbeitet. Copyright: Pexels
In Zeiten der Digitalisierung ist es ein klarer Nachteil, wenn Unternehmen weiterhin auf analoge Unterschriften setzen. Dieses Format ist zeitraubend und teurer. Aber auch die eSignatur hat ihre Tücken: Wer digital einen befristeten Arbeitsvertrag unterschreiben lässt, der sollte in jedem Fall die richtige Variante wählen.
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  • Tierschutz geht vor – Hauptsache kein Stress für den Hund

Schwer erträglich: Arbeitgeber müssen auch noch auf Haustiere Rücksicht nehmen

Pitbull geht mit Herrchen Gassi
© Wichtiger als Angehörigenpflege? Tägliches Gassi gehen
Arbeitgeber können kraft Direktionsrecht die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten ändern. Aber: Dabei müssen sie deren Interessen angemessen berücksichtigen. Lesen Sie selbst, was inzwischen dazuzurechnen ist.
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  • Ausbildung einfach verweigert

Azubis sollen lernen und nicht nur Arbeiten

Ein Mann verschneidet eine Hecke
Azubis sollen lernen und nicht nur Arbeiten. Copyright: Pexels
Die Gewerkschaften beklagen schon seit Jahren, dass immer wieder Auszubildende als billige Arbeitskräfte missbraucht würden. Rechtlich ist die Sache klar: Ausbildungsfremde Tätigkeiten verbietet das Berufsbildungsgesetz (BBIG). Trotzdem gibt es immer noch dreiste Verstöße, wie ein Fall aus dem Rheinland zeigt.
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  • Online-Krankenschein ist ohne Beweiskraft

Krankenschein per Internet: Keine Entgeltfortzahlung

Zwei medizinische Masken auf rotem Grund
Krankenschein per Internet: Keine Entgeltfortzahlung. Copyright: Pixabay
Ohne Arztbesuch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (‚Gelber Schein‘) zu bekommen, sehen die Arbeitgeber ausgesprochen skeptisch. Jetzt hat das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin wenigstens einen Rammbock gegen diese bedenkliche Entwicklung gesetzt.
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  • Arbeitsgerichtsurteil

Quarantäne verlängert nicht den Urlaub

Raumgröße Covid-19
Quarantäne verlängert nicht den Urlaub. Copyright: Pixabay
Muss der Arbeitgeber Urlaubstage nachgewähren, wenn einer seiner Arbeitnehmer während dieser Zeit von der Behörde in Quarantäne geschickt wird? Das musste das Arbeitsgericht (ArbG) Bonn entscheiden.
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  • Bindungsfrist aus Corona-Bonus

Keine Rückzahlung des Corona-Bonus nach Kündigung

Viele Beschäftigte haben einen Corona-Bonus erhalten. In allen Branchen ist eine steuer- und abgabenfreie Auszahlung bis 1.500 Euro möglich. Diese Regelung ist zuletzt bis März 2022 verlängert worden. Aber: Können Arbeitgeber mit ihren Mitarbeitern vereinbaren, dass sie den Corona-Bonus im Falle einer Kündigung zurückzahlen müssen?
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  • Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit

Kurzarbeit setzt transparente Information voraus

Im Mai 2021 waren immer noch 2,3 Mio. Beschäftigte in Kurzarbeit. Betriebe schließen zur Durchführung dieser Krisenmaßnahme Betriebsvereinbarungen (BV) ab. Das Arbeitsgericht (ArbG) Kiel hat jetzt eine dieser Absprachen für unwirksam erklärt und damit wichtige Hinweise gegeben, worauf Betriebe unbedingt achten müssen.
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