Aussetzung der Tilgung
Deutsche Pfandbriefe sollen im äußersten Notfall um bis zu zwölf Monate später zurückgezahlt werden können.
Die Anleihebedingungen für Pfandbriefe stehen vor Veränderungen. Das Bundesfinanzministerium überprüft, ob Anpassungen einiger Passagen im Pfandbriefgesetz notwendig sind. Anlass dafür ist ein Vorstoß des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken. Er will eine Lücke zugunsten von Gläubigern schließen. Angedacht ist eine Verlängerung der Rückzahlungsfrist um bis zu zwölf Monate. Dies soll dann erfolgen können, wenn ein Emittent Pleite gegangen ist und der Konkursverwalter im Worst-case-Szenario keine Liquidität beschaffen kann. Die soll er nach den bisherigen Regelungen bspw. durch Aufnahme besicherter Darlehen bei Kreditinstituten oder der Zentralbank, den Verkauf einzelner Deckungswerte oder durch die Emission kurzfristiger Pfandbriefe bekommen. Im Fall der Lehmann-Pleite gelang es nicht, auf diese Art Liquidität zu beschaffen. Deshalb folgt jetzt als Konsequenz der Vorstoß des Verbandes. Er kommt unabhängig von den Bemühungen auf europäischer Ebene Covered Bonds (Pfandbriefe) besser abzusichern. Die neue Regelung soll für alle deutschen Pfandbriefe gelten – auch die schon begebenen. Das ist ein Unterschied zu den geänderten Bedingungen für Staatsanleihen. Sie wurden bekanntlich seit 2013 im Euroraum nur für Neuausleihungen neu aufgesetzt.
Fazit: Ein Vorstoß, der bei Verwirklichung den deutschen Pfandbrief noch sicherer (und liquider) macht.