Betriebsrat ist außen vor
Der Betriebsrat hat kein Initiativrecht zur Abberufung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Das stellte das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin jetzt klar. Der Betriebsrat hatte der Fachkraft für Arbeitssicherheit vorgeworfen, nicht ausreichend für den Arbeitsschutz zu sorgen. Er verlangt deshalb vom Arbeitgeber, die Fachkraft abzuberufen. Das lehnte der Arbeitgeber ab. Es kam zum Rechtsstreit.
Spitzfindige Argumente
Spitzfindig argumentiert das LAG: Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sieht für den Fall der Abberufung ausdrücklich nur die „Zustimmung“ des Betriebsrats vor. Dies setzt aber schon begrifflich eine Maßnahme des Arbeitgebers voraus; nur bei einer solchen Vorgabe kann der Betriebsrat aktiv sein.
Urteil: LAG Berlin vom 5.11.2019, Az.: 7 TaBV 1728/19