Werkvertragsverbot mit Signalwirkung
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat einen wichtigen Grundsatz den Arbeitgebern ins Stammbuch geschrieben: Wer Arbeitskräfte nutzt, muss auch die Verantwortung als Arbeitgeber tragen. Das Urteil stärkt das Sozialstaatsprinzip massiv und sendet eine deutliche Warnung an alle Branchen, die auf prekäre Werkvertrags-Modelle (Sub-Sub-Unternehmer) setzen.