Einigungsstelle muss auf Einsetzungsbeschluss warten
Arbeitgeber, die einen schwierigen Konflikt mit dem Betriebsrat haben, können bei Meinungsverschiedenheiten eine innerbetriebliche Einigungsstelle errichten. Das Landesarbeitsgericht Köln musste nun in einem Streitfall klären, ab wann dies Stelle überhaupt tätig sein kann - vor allem, wenn es eilt.