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Reform der betrieblichen Altersversorgung

Betriebsrente: Für Unternehmer wird's teurer

Die neuen Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung führen zu mehr Kosten bei Unternehmern. Denn künftig finanzieren sie die dritte Säule der Altersversorgung teilweise mit.
Die Verbesserungen bei der betrieblichen Altersversorgung (BaV) werden Unternehmen viel Geld kosten. Denn die Stärkung der Dritten Säule der Altersversorgung – neben der Gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Vorsorge in Form der Riester- oder Rürup-Rente – finanzieren sie künftig teilweise mit. Hier die bisher bekannten Eckpunkte: Ab 2019 zahlen Unternehmen einen Zuschuss von 15% bei neuen Gehaltsumwandlungen. Bisher profitieren Arbeitgeber, weil bei Gehaltsumwandlungen ihre Sozialversicherungsbeiträge für die umgewandelte Summe entfallen. Ab 2022 werden die Zahlungen auch für alte Verträge fällig. Neu eingeführt wird eine betrieblich organisierte Altersvorsorge ohne Garantiesumme. Sie sparen hier also die ansonsten fälligen, nicht kalkulierbaren Rückstellungen. Aber: Gewerkschaften und Arbeitgeber müssen sich auf entsprechende Modelle verständigen. Hier könnten Zusatzkosten durch Tarifverträge auf Sie zukommen – wie bei den von Ihnen zu leistenden tariflichen Zahlungen für vermögenswirksame Leistungen. Sie zahlen auch für Geringverdiener bis zu einem Monatseinkommen von 2.200 Euro. Wenn Sie für diese Beschäftigten im Jahr mindestens 240 Euro in eine Betriebsrente einzahlen, können Sie davon 30% von der Lohnsteuer des Arbeitnehmers abziehen. Der Fiskus greift damit ungeniert in Ihre Tasche. Bei der zweiten Säule Riester-Rente zahlten nur die Arbeitnehmer selbst und der Staat mit seinen Zuschüssen. Bei der Lebensversicherung/Gehaltsumwandlung war er mit den steuerlich abzugsfähigen Sonderausgaben dabei. Unternehmen blieben jeweils außen vor.

Fazit: Die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung belastet Unternehmen zusätzlich. Sie wird das Grundproblem tendenziell sinkender relativer Renten vor allem für Geringverdiener aber nicht lösen.

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