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Förderzuschüsse für Experten

Den richtigen Berater wählen

Förderzuschüsse erhalten Sie nur, wenn Sie den richtigen (anerkannten) Berater auswählen.
Wenn Sie für Beratung Fördermittel beantragen wollen, achten Sie darauf, einen anerkannten Berater auszuwählen. Im Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ können Unternehmen ab dem 3. Jahr ihres Bestehens zwischen 50% und 90% der Beratungskosten von bis zu 3.000 Euro als Zuschuss erhalten. Programmverwalter ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de). Berater müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit ihr Rat als förderwürdig anerkannt wird. Dies sind:
  • Selbständigkeit
  • überwiegender Geschäftszweck entgeltliche Unternehmensberatung (mehr als 50% des Gesamtumsatzes)
  • Befähigungsnachweis
  • geeignetes Qualitätssicherungsinstrument
  • ordnungsgemäße Geschäftsführung
  • richtlinienkonforme Durchführung der Beratung

Fazit: Eine Beratung als Anstoß für Innovationen wird mit Zuschüssen versüßt – sofern Sie bei der Beraterwahl keinen Fehler machen.

Hinweis: Wir haben für Sie eine Liste mit Institutionen, die Beraterdatenbanken mit anerkannten Beratern vorhalten, zusammengestellt. Sie können diese unter dem Stichwort „Berater“ bei redaktion@fuchsbriefe.de anfordern.

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