Den richtigen Berater wählen
- Selbständigkeit
- überwiegender Geschäftszweck entgeltliche Unternehmensberatung (mehr als 50% des Gesamtumsatzes)
- Befähigungsnachweis
- geeignetes Qualitätssicherungsinstrument
- ordnungsgemäße Geschäftsführung
- richtlinienkonforme Durchführung der Beratung
Fazit: Eine Beratung als Anstoß für Innovationen wird mit Zuschüssen versüßt – sofern Sie bei der Beraterwahl keinen Fehler machen.
Hinweis: Wir haben für Sie eine Liste mit Institutionen, die Beraterdatenbanken mit anerkannten Beratern vorhalten, zusammengestellt. Sie können diese unter dem Stichwort „Berater“ bei redaktion@fuchsbriefe.de anfordern.