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BFH regelt Fortbildung

Deutschkurse lohnsteuerfrei

Von Ihnen bezahlte Deutschkurse für Ihre Mitarbeiter sind grundsätzlich lohnsteuerfrei.
Bezahlen Sie Deutschkurse für Ihre ausländischen Mitarbeiter, ist diese Leistung grundsätzlich lohnsteuerfrei. Das gilt für alle Arbeitnehmer, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. So entschied jetzt das Bundesfinanzministerium; es wies die Finanzbehörden bereits entsprechend an. Erwerb oder Verbesserung deutscher Sprachkenntnisse sind eine Bildungsmaßnahme. Und Bildungsmaßnahmen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers sind bekanntlich lohnsteuerfrei. Arbeitslohn kann bei solchen Bildungsmaßnahmen nur dann vorliegen, wenn konkrete Anhaltspunkte für den „Belohnungscharakter“ der Maßnahme vorliegen – so das BMF. Aber Achtung: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bietet kostenlose Sprachkurse an. Voraussetzung für die Teilnahme sind vorhandene Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1(GER) oder ein beendeter Integrationskurs. Weisen Sie ausländische Fachkräfte darauf hin, bevor sie selbst ins Portemonnaie greifen. Vermitteln Sie ggf. den Kontakt zu der Behörde.

Fazit: Wenn Sie schon die Kosten für den Sprachkurs übernehmen, dann „verzichten“ Sie zumindest darauf, dafür auch noch Lohnsteuer zu zahlen. Sie haben den Segen des Finanzministers.

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