Einkommensteuer kaum gestaltbar
Zu hohe Tantiemen und Urlaubsgelder
Der Haken: Die Gehaltsrückzahlung mindert zwar die Einkommensteuer, weil die Einkünfte niedriger waren. Allerdings ist der Zeitpunkt der Gehaltsrückzahlung relevant für die Berechnung der Steuer. Die Einkommensteuer wird also nicht rückwirkend für das Jahr berechnet, in dem sie angefallen wäre. Eine Verteilung des zu viel gezahlten Einkommens auf andere Jahre ist nicht zulässig. Diese Regelung gilt im Grundsatz auch für Lohn- oder Gehaltszahlungen an Arbeitnehmer. Dazu gehören auch irrtümliche Überweisungen des Arbeitgebers (Arbeitslohn). Die Rückzahlung von Arbeitslohn ist erst im Zeitpunkt des tatsächlichen Abflusses einkünftemindernd zu berücksichtigen.Fazit: Das Urteil schränkt die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Gehaltszahlung für GmbH-Geschäftsführer ein. Variierende Zahlungen je nach erwarteter Gewinn- und Einkommensteuer (mal höher, mal niedriger) sind nicht machbar.