Steuervergünstigung: Rechtzeitig Antrag stellen
Doppelbesteuerungen sind zwar eigentlich ausgeschlossen, manchmal kommt es aber dennoch dazu. Das kann z.B. der Fall sein, wenn nach einer Erbschaft Erträge aus dem geerbten Vermögen anfallen. Erben können eine Doppelbesteuerung aus Erbschaft- und Einkommensteuer zwar verhindern. Dafür muss aber rechtzeitig ein Antrag gestellt werden.