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Schriftliche Bestätigung beim Telefonverkauf

Erschwernis für den Online-Handel

Im Telefonverkauf könnten bald neue Erschwernisse auf Sie zukommen. Der Bundesrat entscheidet über eine schriftliche Bestätigung des Kaufvertrags.
Richten Sie sich auf zusätzliche Erschwernisse im Telefonverkauf ein. Künftig sollen am Telefon abgeschlossene Kaufverträge von Verbrauchern erst nach schriftlicher Bestätigung gültig werden. Allerdings gibt es nach der Entscheidung des Bundesrates für diese „Bestätigungslösung“ eine Galgenfrist. In dieser Legislaturperiode kommt das Gesetz nicht mehr in die parlamentarische Beratung. Eine Wiedervorlage im nächsten Bundestag ist aber wahrscheinlich. Denn der Verbraucherschutzminister Baden-Württembergs wurde vom Bundesrat am Freitag beauftragt, diesen Gesetzentwurf nach der Bundestagswahl in den Bundestag einzubringen. Der Onlinehandel läuft bereits Sturm gegen die Neuregelung. Denn nach dem telefonisch erteilten Auftrag müsste dann erst die schriftliche Bestätigung durch den Kunden abgewartet werden, bevor der bestellte Artikel ausgeliefert werden kann. Angesichts der ohnehin festgeschriebenen 14-tägigen Rücktrittsfrist erscheint dies lediglich als eine zusätzliche Kaufhürde. Und erhöht das Risiko, dass es sich der Kunde noch einmal anders überlegt.

Fazit: Eine Verbraucherschutzregelung, die keinen echten Nutzen, aber zusätzlichen Aufwand und Kosten bedeutet.

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