Finanzamt beteiligt sich an Herrenabend
Aufwendungen für die Ausrichtung von „Herrenabenden" bei einer privaten Mitnutzung sind (nur) hälftig als Betriebsausgaben abzugsfähig. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden. Zuvor hatte der Bundesfinanzhof (BFH) eine generelle Ablehnung der Kosten durch dasselbe Finanzgericht nicht akzeptiert.
Urteil:
FG Düsseldorf vom 31.7.2018, Az.:10 K 3355/16 F, U