Geldwäsche-Prävention für Unternehmen
International tätige Unternehmen können in Geldwäsche-Fallen tappen ohne es zu ahnen. Darum sollten sie klare Compliance-Prozesse haben, um sich vor erheblichen Risiken zu schützen. Denn die Strafverfolgungsbehörden ermitteln weltweit und teils gut vernetzt in Sachen Geldwäsche.
Die Geldstrafen gegen beteiligte Unternehmen steigen rasant. Es gibt etliche krasse Fälle (etwa in Großbritannien, Brasilien, Hongkong, in den Niederlanden und den Vereinigten Arabischen Emiraten). Dort wurden hohe Millionenstrafen verhängt und es sind auch Verhaftungen erfolgt.
Compliance-Maßnahmen zur Geldwäsche-Vorbeugung
Um sich zu schützen, brauchen Sie vor allem verlässliche Informationen. Denn in den weltweiten Ermittlungen kommen auch weltweit verzweigte Geschäftsbeziehungen unter die Lupe. Dann geraten unter Umständen auch Unternehmer in den Fokus, die sich keiner Schuld bewusst sind. Darum brauchen Sie einen Software-Dienstleister, der Ihnen rasch alle nötigen Informationen aufbereitet (z.B. NexisLexis, Düsseldorf). Wichtige Maßnahmen sind:
- Im Rahmen eines Compliance-Management-Systems ist die Durchführung einer Compliance-Due-Diligence bei Geschäftspartnern (bestehende, neue) wesentlicher Bestandteil
- Lassen Sie sich Eigentumsverhältnisse von Unternehmen und Beziehungen von Personen geben, mit denen Sie global zusammenarbeiten
- Basis ist ein „gesicherter“ Datensatz. Dienstleister sprechen von Nachrichtendaten, PEP- und Sanktionsdaten, Unternehmensdaten und ESG-Daten. Mit KI und maschinellem Lernen werden die Infos auf Risiken durchforstet.
- Regelmäßiges Anreichern und Abgleichen der Daten sowie Kanalisierung relevanter Daten müssen gewährleistet sein
- Adäquate Software muss Ihnen regelmäßiges Reporting ermöglichen
Fazit: Beschäftigen Sie sich ernsthaft mit dem komplexen Thema. Die (Reputations-)Risiken bei einem Verdacht auf Geldwäsche sind erheblich. In der Online-Version des Beitrags finden Sie noch viele weiterführende Links.
Hinweis: Alle Unternehmen, die als sog. "Verpflichtete" unter den Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes (GwG) fallen, müssen seit 1.1. im elektronischen Meldeportal "goAML Web" der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registriert sein. Diese Pflicht besteht unabhängig von der Abgabe einer Verdachtsmeldung.
Weitere Infos:
Geldwäscheprävention: Pflicht zur Registrierung 1.1.2024 (IHK Potsdam)
Geldwäscheprävention - Pflicht zur Registrierung 01.01.2024 - IHK Potsdam
Geldwäscheprävention – Mitwirkungspflichten für Unternehmer (IHK Köln)
Geldwäscheprävention – Mitwirkungspflichten für Unternehmer - IHK Köln
Portal goAML (Anti-Money Laundering System)
GoAML Home (bund.de)
White Paper „AML Compliance – globale Übersicht“ (NexisLexis)
DACH-EDDM-AMLGlobalView2023-DE.pdf (widen.net)
Zum Geldwäschegesetz 2023 (Lexware)
Geldwäschegesetz: Was Sie dazu wissen müssen | Lexware
Strafgesetzbuch (§ 261, Geldwäsche; Dejure)
§ 261 StGB - Geldwäsche - dejure.org
Thema Geldwäschebauftragung (Pequris)
Geldwäschebeauftragte - PEQURIS | Geldwäscheprävention
E-Learning: Prävention (Lawpilots)
E-Learning Prävention von Geldwäsche & Terrorismusfinanzierung (lawpilots.com)