Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1861
Entgelttransparenzgesetz ist in Kraft

Mehr Lohngerechtigkeit sorgt für heikle Personalsituation

Das neue Entgelttransparenzgesetz ist in Kraft. Arbeitgeber können sich noch ein knappes halbes Jahr auf schwierige Personalgespräche vorbereiten.
In Kürze könnten Sie mit einer heiklen Personalsituation konfrontiert sein. Sie – oder ggf. der Betriebsrat – müssen verraten, was Mitarbeiter in gleicher Position verdienen, falls Sie ein Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten führen. Denn seit einer Woche gilt das heiß umstrittene Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen (Entgelttransparenzgesetz). 14 Millionen Arbeitnehmer sind betroffen. Bereiten Sie sich in Ruhe darauf vor. Der individuellen Auskunftsanspruch gilt erst ab Dezember. Hier die Knackpunkte, an denen sich Streit entzünden kann:
  • Nur zu 100% identische Tätigkeiten sind gleich. Im Einzelfall kann schnell Streit darum entbrennen, welche Tätigkeiten untereinander vergleichbar sind. Ggf. auch mit dem Betriebsrat, der anderer Auffas-sung ist als Sie.
  • Es gibt es keine Auskunft zum Entgelt, wenn nicht wenigstens sechs Beschäftigte des jeweils anderen Geschlechts in die Vergleichsgruppe fallen. Ist das nicht der Fall, haben Sie ein Recht auf Auskunfts-verweigerung. Anderenfalls könnten Rückschlüsse auf das Gehalt einzelner gezogen werden. Das ist mit dem aktuellen Datenschutzrecht nicht vereinbar.
  • Der Beschäftige muss seinen Auskunftsanspruch in tarifgebundenen Unternehmen an den Betriebsrat richten. Nur wenn es keine Interessenvertretung im Unternehmen gibt, ist der Arbeitgeber der Ansprechpartner. Der Beschäftige muss in seiner schriftlichen Anfrage gleich eine Person des jeweils anderen Geschlechts benennen, die eine „vergleichbare“ Tätigkeit ausübt.
Bekanntgeben müssen Sie das durchschnittliche Bruttoentgelt. Zusätzlich bis zu zwei einzelne Entgeltbestandteile; zum Beispiel eine Leistungs- oder eine Erschwerniszulage. Bei Verstößen passiert erstmal nichts. Der Arbeitnehmer muss dann ggf. vors Arbeitsgericht ziehen. Diesen Schritt gehen nicht viele. Die Information kann allerdings Munition für die nächste Gehaltsverhandlung sein.

Fazit: Das Gesetz ist nicht immer präzise formuliert, so dass Streit programmiert ist. Für die Betriebe bringt die Neuregelung mehr Kosten und Bürokratie und wohl auch Unfrieden.

Meist gelesene Artikel
  • Ohne Mut, ohne Führung: Wie Merz die CDU schwächt

Friedrich Merz: Ein Kanzlerkandidat ohne Kanzlerformat

FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber. © Foto: Verlag FUCHSBRIEFE
Friedrich Merz, einst gefeiert als konservativer Hoffnungsträger und scharfsinniger Redner, entpuppt sich in der Realität als das Gegenteil dessen, was Deutschland in einer politisch und wirtschaftlich angespannten Zeit braucht: einen starken Kanzler, kommentiert FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber
  • Performance-Projekte: Gewinner und Verlierer im Überblick

Vermögensverwalter versus ETF-Portfolio: Wenig Licht und viel Schatten

Ein Performance-Projekt ist ein Marathonlauf über 5 Jahre und länger. Illustration erstellt mit ChatGPT
Nur 16 % der Vermögensverwalter schlagen die ETF-Benchmark – ein ernüchterndes Ergebnis für die Branche. Doch einige Häuser glänzen in der FUCHS | RICHTER Performance-Analyse 2024 mit beeindruckenden Ergebnissen. Welche Strategien lohnen sich für Anleger wirklich?
  • Fuchs plus
  • Champerty Bill: Ein neues Gesetz könnte den Anleihenmarkt erschüttern

Schwellenländeranleihen drohen massive Kursverluste

Ein Gesetzesvorhaben in New York könnte den Anleihenmarkt auf den Kopf stellen – insbesondere für Schwellenländer. Die "Champerty Bill" soll spekulative Klagen gegen zahlungsunfähige Staaten einschränken. Investoren müssen sich darauf vorbereiten, denn trotz der Trump-Regierung bleibt das Gesetz ein heißes Thema. Wie können Anleger darauf reagieren?
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für Rechnung nutzen

Gehackte PDF-Rechnung ist Risiko der Firma

Ein brisantes Urteil sollte Firmen sensibilisieren: Wer Rechnungen per Email verschickt, steht im Risiko, wenn diese von Hackern abgefangen und manipuliert werden. Das musste jetzt ein Unternehmer verdauen, der eine Schlussrechnung über 15.000 Euro als PDF-Datei verschickte, das Geld aber nie bekam.
  • Fuchs plus
  • BAG-Urteil: Catch-all-Klausel unwirksam

Schutz von Geschäftsgeheimnissen regeln

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat eine weitreichende Regelung zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen aus dem Verkehr gezogen. Seit fünf Jahren gibt es den besonderen Schutz von Geschäftsgeheimnissen bei Firmen. Trotzdem gibt es immer noch viel Unsicherheit in der Praxis, wie eine entsprechende Klausel in Arbeitsverträgen zu formulieren ist.
  • Fuchs plus
  • Attraktive Dividendenrendite nach Kursrutsch

Chance nach Gewinnwarnung bei mobilezone holdings AG

Hauptsitz Rotkreuz © mobilezone holding AG
Mobilezone ist ein führender Spezialist für Smartphones und Telekommunikation in der Schweiz. Daneben ist das Unternehmen als Serviceprovider in der Schweiz und in Österreich tätig. Ist die Aktie nach der Gewinnwarnung und dem Kursrutsch für Anleger aussichtsreich?
Zum Seitenanfang