Mindestlohn: Branchenabhängige Ausnahmen
Ab Januar steigen die Mindestlöhne. Für einige Branchen gibt es Ausnahmeregelungen
Auch nach der Anhebung des Mindestlohns auf 8,84 Euro/Stunde ab Januar gibt es für einige Branchen Ausnahmeregelungen. So haben Zeitungsausträger ab dem 1.1.2017 Anspruch auf einen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro. Einige Tarifverträge sehen andere Branchen-Mindestlöhne vor:
Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau: Hier steigt das Mindestentgelt zum Januar 2017 auf 8,60 Euro einheitlich für Ost und West und ab November 2017 dann auf 9,10 Euro.
Zeitarbeitsbranche: Mindestlohn ab März 2017 im Westen bei 9,23 Euro (Osten: 8,91 Euro). Am Ende der dreijährigen Laufzeit liegt das Bruttoentgelt bei 9,96 Euro (Osten: 9,66 Euro).
Fazit: Versuchen Sie, den Anstieg des Lohnniveaus über Preisanhebungen zu kompensieren.