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Unternehmen müssen Reputationsrisiken fürchten

Die Einsichtsrechte ins Transparenzregister sollen erweitert werden

Die Rechtsverordnungen für das neue Transparenzregister fehlen noch. Da wird bereits über ein weitere Verschärfungen auf europäischer Ebene nachgedacht. Dabei geht es auch darum, wer Einsicht in die Register nehmen kann oder nicht.

Die Unternehmen in der EU müssen sich auf erweiterte Einsichtsmöglichkeiten in das Transparenzregister einstellen. Sie wissen: Seit dem 1. Oktober müssen Sie die wirtschaftlich Berechtigten Ihrer Personengesellschaft ins Register eintragen lassen. Wenn Sie im Handelsregister bereits genannt sind oder Ihre Firma börsennotiert ist, entfällt diese Pflicht (FB 24. 4.). Allerdings gibt es die erforderliche Rechtsverordnung noch nicht. Die Bundesregierung hätte sie längst erlassen müssen. Unternehmen schweben noch im luftleeren Rechtsraum.

Einsicht für Behörden

Die Einsichtnahme ist erst ab 27.12. möglich. Das teilte der das Register führende Bundesanzeiger-Verlag mit. Behörden dürfen auf jeden Fall Einsicht nehmen, sofern es für ihre Arbeit nötig ist. Diese Formulierung erinnert an die Möglichkeit zur behördlichen Einsichtnahme in Bankkonten. Die Zahl ist im Laufe der Jahre drastisch gestiegen. Eine klare Begrenzung gibt es nicht.

Im Transparenzregister darf noch Einsicht nehmen, wer ein berechtigtes Interesse hat. Das können bspw. NGOs sein. Aber: Sie müssen nachweisen, dass sie konkret gegen Geldwäsche oder Terrorismus kämpfen.

Ausweitung der Einsichtsrechte

Brüssel will das Recht auf Einsicht schon jetzt deutlich ausweiten. Dazu dient eine erneute Überarbeitung der dem Transparenzregister zugrunde liegenden Geldwäscherichtlinie. Künftig sollen nach dem Willen Brüssels auch die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten in Trusts erfasst werden. Diskutiert wird zudem ein allgemeines Einsichtsrecht ohne konkreten Sachanlass.

Bisher scheitert die Erweiterung des Einsichtsrechtes am EU-Ministerrat. Nach dem Brexit dürfte der Widerstand nachlassen. Denn in den meisten europäischen Ländern werden Steuerparadiese wie die Kanalinseln schon heute kritisch hinterfragt.

Die Furcht der Firmen ist eher unbestimmt. Ganz allgemein erwartet man, dass sich NGOs zu Handlangern der Behörden machen, Verbindungen aufdecken, die zwar legal sind, aber möglicherweise als anrüchig empfunden werden – die Paradise Papers lassen grüßen.

Fazit: Der Zug der Zeit ist es, Handlungen nicht nur danach abzuklopfen, ob sie legal, sondern auch, ob sie im Verständnis der Öffentlichkeit legitim sind. Daraus erwächst durch das Transparenzregister ein Reputationsrisiko für Unternehmen.

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