Gutes Verhältnis zum Rat
Das Verhältnis von Unternehmensleitungen zu Betriebsräten wird sich nach den deutschlandweiten Betriebsratswahlen weiter verbessern.
Das Verhältnis von Unternehmensleitungen zu Betriebsräten wird sich nach den deutschlandweiten Betriebsratswahlen weiter verbessern. Sie finden im März und April statt. Den Trend, sich um ein auskömmliches Miteinander im Sinne der Betriebe zu bemühen, beobachten wir schon seit Jahren. Die Öffnungsklauseln der Tarifverträge haben betriebliche Belange, orientiert an den wirtschaftlichen Möglichkeiten, verstärkt ins Bewusstsein von Betriebsräten gebracht. Das versachlicht die Zusammenarbeit, zumal man sich im gemeinsamen Interesse „zusammenraufen“ muss. Die Kooperationsbereitschaft der Betriebsräte belegt das aktuelle Angebot der Bildungseinrichtungen der Gewerkschaften. Neben „klassischen“ Themen wie Arbeitsrecht, Mitbestimmung und Arbeitssicherheit stehen immer häufiger Seminare zur Sacharbeit der Betriebsräte und in jüngster Zeit zu deren persönlicher Fortentwicklung auf dem Programm. Worauf Sie sich einstellen können: Der Anteil ideologisch geprägter Seminarthemen geht deutlich zurück. Statt dessen bildet die Organisation der Betriebsratsarbeit unter Nutzung der neuesten IT einen Schwerpunkt. Hier sind Sie als Arbeitgeber gefordert, die Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Ausstattung des Betriebsrats muss aber in dem für Ihren Betrieb üblichen Rahmen bleiben. Vor allem qualifizierte Angestellte wollen auch als Betriebsratsmitglieder an den Fortbildungsangeboten Ihres Betriebes teilnehmen. Karriereplanung wird deshalb auch in Gewerkschaftsseminaren verstärkt angeboten. Wenn Sie unterstützend eingreifen, können Sie hier punkten. Und nach Ausscheiden Ihres Mitarbeiters aus dem Betriebsrat ersparen Sie sich und ihm lange Eingewöhnungsphasen.
Fazit: Kooperation statt Konfrontation innerhalb des Betriebes hat sich als deutsches Modell in der Krise und bei deren Bewältigung bewährt. Sie können weiter auf diesen vernünftigen Ausgleich bauen.