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Belegschaftsrechte

Im Betrieb droht mehr Mitbestimmung

Mehr Betriebsräte braucht das Land. Nach 2017 steht das wieder auf der politischen Tagesordnung.
Richten sie sich nach der nächsten Bundestagswahl auf erweiterte Rechte von Mitarbeitern ein. Auf einer Anhörung im zuständigen Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales war die zukünftige Richtung erkennbar. Das Ziel ist, die Zahl der Unternehmen mit Betriebsräten zu erhöhen. Die Kernpunkte:
  • In Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten soll es vereinfachte Wahlverfahren geben – bisher gilt das nur für Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern.

  • Mitglieder des Wahlvorstandes sollen nicht nur sechs Monate, sondern für die gesamte Legislaturperiode des Betriebsrates (vier Jahre) Kündigungsschutz haben.

  • Unternehmen ohne Betriebsräte müssen jedes Jahr eine Betriebsversammlung durchführen, um über die Rechte und Pflichten des Betriebsverfassungsgesetzes zu informieren. Sie müssen also praktisch für Betriebsratsbildungen werben.

  • Konzernbetriebsräte sollen in Konzernunternehmen ohne Betriebsrat Mitarbeiterversammlungen zur Vorbereitung der Bildung von Betriebsräten einberufen können.

Nicht auf der Tagesordnung steht bisher eine Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmung. Gefordert wird vom DGB lediglich die Zustimmungspflicht des Betriebsrates zu Werkverträgen analog zur Einstellung von Personal. Die Verweigerung von Überstunden etwa, um die Einstellung neuen Personals zu erzwingen, liegt zwar als Forderung noch nicht auf dem Tisch, wird aber in Gewerkschaftskreisen heftig diskutiert.

Fazit: Linke und Grüne wollen grundsätzlich mehr Betriebe mit Belegschaftsvertretungen. Die SPD würde dem selbstverständlich zustimmen, wenn man nicht aktuell mit der Union in der Bundesregierung säße.

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