Im Betrieb droht mehr Mitbestimmung
In Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten soll es vereinfachte Wahlverfahren geben – bisher gilt das nur für Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern.
Mitglieder des Wahlvorstandes sollen nicht nur sechs Monate, sondern für die gesamte Legislaturperiode des Betriebsrates (vier Jahre) Kündigungsschutz haben.
Unternehmen ohne Betriebsräte müssen jedes Jahr eine Betriebsversammlung durchführen, um über die Rechte und Pflichten des Betriebsverfassungsgesetzes zu informieren. Sie müssen also praktisch für Betriebsratsbildungen werben.
Konzernbetriebsräte sollen in Konzernunternehmen ohne Betriebsrat Mitarbeiterversammlungen zur Vorbereitung der Bildung von Betriebsräten einberufen können.
Fazit: Linke und Grüne wollen grundsätzlich mehr Betriebe mit Belegschaftsvertretungen. Die SPD würde dem selbstverständlich zustimmen, wenn man nicht aktuell mit der Union in der Bundesregierung säße.