Darf ein Unternehmen Resturlaub in die „unwiderrufliche Feistellungsphase“ legen?
Resturlaub wird bei der Kündigung normalerweise mit Geld abgegolten. Das geht aber auch anders. Es ist gängige Praxis bei vielen Firmen, Arbeitnehmer nach einer Kündigung unter Anrechnung des restlichen Urlaubs freizustellen. Ob diese „Zwangsmaßnahme“ mit Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) zu vereinbaren ist, musste das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entscheiden.