Chefjustiziar muss Whistleblower-Hinweisen nachgehen
Die Firma erhält eine Whistleblower-Meldung, die auf Unregelmäßigkeiten hinweist. Der angestellte Chefjustiziar verletzt bei der Aufarbeitung seine Kontrollpflichten. Ist er deshalb fristlos zu kündigen? Das musste das Arbeitsgericht (ArbG) in Offenbach entscheiden.