Kostengünstige Praktikanten
Pflichtpraktikum und folgendes ausbildungsbegleitendes Praktikum.
Orientierungspraktikum gefolgt von einem Pflichtpraktikum
Orientierungspraktikum gefolgt von einem ausbildungsbegleitenden Praktikum
ausbildungsbegleitendes Praktikum gefolgt vom Pflichtpraktikum
Dokumentieren Sie Anlass und Beweggründe für das Praktikum. Lassen Sie sich die Pflicht zur Ableistung eines Praktikums von der Bildungseinrichtung schriftlich bestätigen und legen Sie diese mit der Studien- bzw. Ausbildungs-Ordnung in die Personalakte.
Schließen Sie mit dem Praktikanten einen Praktikums-Vertrag ab, der die wesentlichen Punkte der Tätigkeit enthält. Legen Sie insbesondere Wert auf den Bildungscharakter: Das Praktikum muss der Wissensvermittlung dienen. Zur Dokumentation können Sie Praktikanten Lernpläne und Tätigkeitsberichte schreiben lassen. Wichtig: Dem Praktikanten den Vertrag vor Praktikumsbeginn aushändigen.
Fazit: Wenn Sie die Regelungen einhalten, können Sie Praktikanten sogar weit über ein Jahr lang mindestlohnbefreit beschäftigen.
Hinweis: Selbst eine Bezahlung im Sinne der jährlich vom Bundesinstitut für Berufsbildung veröffentlichten Ausbildungsvergütungen ist nicht notwendig, wenn der Praktikant nur sehr kurz im Unternehmen ist oder nur passiv am Arbeitsprozess teilnimmt.