Kündigung nach Internetmissbrauch
Eine zu intensive private Internet-Nutzung rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Dies gilt auch für langjährige Mitarbeiter.
Wenn Ihr Mitarbeiter das Internet allzu intensiv privat nutzt, können Sie fristlos kündigen. Das Herunterladen von mehreren tausend Musikdateien für den privaten Gebrauch auf einem Dienst-PC müssen Sie nicht dulden. Eine langjährige Betriebszugehörigkeit schützt den Mitarbeiter nicht. Das entschied das LAG Schleswig-Holstein (Urteil vom 6.5.2014, Az. 1 Sa 421/13).