Sie können Mitarbeitern wegen Krankheit kündigen und sogar auf eine Abmahnung verzichten. Der Weg zum Erfolg kann allerdings lange dauern und verlangt Ihr Engagement. Am leichtesten haben Sie es, wenn der zu Kündigende Maßnahmen zur Wiederherstellung seiner Gesundheit verweigert. Dann ist sogar eine fristlose Kündigung möglich. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht im Fall eines alkoholkranken Arbeitnehmers (Urteil vom 20. März 2014, Az. 2 AZR 565/12). Der Mitarbeiter wollte keinem Entzug zustimmen.
Fachanwälte empfehlen ein schrittweises Vorgehen. Ist jemand häufiger krank, müssen Sie ihn darauf ansprechen und mit ihm Maßnahmen zur Bekämpfung der Krankheit(en) vereinbaren. Dies sollte vertraglich geschehen und kontrollierbar sein. Das wären etwa Angebote der Krankenkassen oder unter ärztlicher Kontrolle durchgeführte Therapien.
Sollten die Vereinbarungen nicht erfüllt werden, können Sie kündigen. Das sollten Sie bei der Vereinbarung auch offen ansprechen. Denn viele Arbeitnehmer glauben, dass sie wegen Krankheit nicht entlassen werden können.
Hinweis: Bei einer Kündigung besteht immer das Risiko, einen Prozess am Arbeitsgericht zu verlieren. Eine einverständliche Aufhebung des Arbeitsverhältnisses ist der bessere Weg.
Fazit: Eine Kündigung wegen Krankheit ist möglich, erfordert aber eine aktive Begleitung und kann sich unter Umständen jahrelang hinziehen.