Selbstmorddrohung ist Kündigungsgrund
Eine Drohung mit Suizid oder Amoklauf kann die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses begründen. Das gilt natürlich auch, wenn ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber, dem Vorgesetzten oder den Arbeitskollegen mit Angriffen auf Gesundheit, Leib und Leben droht.
Im verhandelten Fall wollte der Kläger seinen Arbeitgeber auf solch krude Art und Weise erpressen. Ihm war es darum gegangen, künftig nicht mehr mit den Aufgaben eines Straßenwärters betraut zu werden. Darum drohte er mit selbstmord. Doch eine solche ernstliche und im Zustand freier Willensbetätigung abgegebene Drohung kann einen wichtigen Grund zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses abgeben, befand das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil (BAG 29.6.2017, 2 AZR 47/1).
Fazit: Die Drohung mit Selbstmord ist eine erhebliche Vertragsverletzung.