So halten Sie Leistungsträger
Unternehmen, die ihr Personal abbauen müssen, können ihre Leistungsträger dennoch halten.
Unternehmen, die ihr Personal abbauen müssen, können ihre Leistungsträger dennoch halten. Das Problem ist im Mittelstand besonders präsent: Muss ein Unternehmen sich von Mitarbeitern trennen, so trifft die Kündigung oft die jungen Leistungsträger zuerst. Wegen ihres Alters, niedriger Unterhaltspflichten, guter Gesundheit und (noch) geringer Arbeitserfahrung bekommen sie fast immer die wenigsten Sozialpunkte. Wir stellen für Sie zusammen, wie Sie diese Arbeitskräfte dennoch halten können.
- Sie können Ihre Leistungsträger vor einer Restrukturierung befördern. Denn die Sozialauswahl findet nur unter Mitarbeitern einer Hierarchieebene („horizontale Sozialauswahl“) statt. Steigt ein Arbeiter zum Facharbeiter auf, bleibt er von der Auswahl unter den Arbeitern verschont. Allerdings dürfen Sie die personelle Restrukturierung offiziell nicht mit der Beförderung in Verbindung bringen. Achten Sie an dieser Stelle besonders darauf, was Sie wann gegenüber Ihrer Belegschaft kommunizieren.
- Die Sozialauswahl ist nicht starr definiert. Grundsätzlich kommen zwar Verheiratete vor Singles. Allerdings kann je nach Altersstruktur bei der Auswahl auch die umgekehrte Argumentation funktionieren. So können Sie bei gleichaltrigen Kandidaten argumentieren: Der Single habe keine Absicherung durch einen Ehepartner. Deshalb stünden ihm mehr soziale Punkte zu.
- Achten Sie vor Ankündigung der Restrukturierung auf die Geburtsdaten der Mitarbeiter. Ein Arbeitnehmer, der im Monat vor der Kündigung Geburtstag hat, ist gegenüber einem gleichaltrigen Mitarbeiter im Vorteil, bei dem dies erst im Monat nach der Kündigung der Fall ist. So können Sie die Frist zu Ihren und zu Gunsten Ihres Mitarbeiters verschieben.
- Am wichtigsten ist die Argumentation des Arbeitgebers. Mit guten Begründungen können Sie durch eine Leistungsträgerklausel die Mitarbeiter aus der Sozialauswahl ausschließen, deren Wissen und Fähigkeiten – z. B. Fremdsprachen- oder EDV-Kenntnisse – für das Unternehmen besonders wichtig sind. Achtung: Kurzfristig erlernbare Zusatzqualifikationen gelten nicht als Ausnahmebegründung.
Fazit: Machen Sie sich zunächst über diese Punkte Gedanken, bevor Sie die Restrukturierung im Betrieb öffentlich machen.