Preisgleitklauseln lohnen sich
Preisgleitklauseln begrenzen das Risiko für Industrieunternehmen.
Viele Industrieunternehmen leiden derzeit unter hohen Frachtraten, obwohl der Ölpreis seit Mitte des Jahres deutlich fällt. Ihr Fehler: Sie haben in den Dienstleistungsverträgen mit ihren Logistikern keine Preisgleitklausel vereinbart. Wahrscheinlich hatten sie vor einem Jahr sogar noch einen Diesel-Preisanstieg einkalkuliert. Stattdessen sank der Preis um 4,9% (Vergleich August 2013 zu August 2014). Der Dieselpreis-Anteil an den Frachtpreisen liegt zwischen 25 und 30%. Da kann sich ein Floater-System lohnen: Die Logistikbranche arbeitet sie gerne in ihre Angebote ein, um das Risiko eines schwankenden Dieselpreises an die verladende Wirtschaft abzugeben. Eine Preisgleitklausel stellt im Regelfall eine faire Abrechnungsbasis dar. Denn weder die verladende Wirtschaft noch die Logistikbranche haben tatsächlich Einfluss auf die Preisentwicklung.
Fazit: Preisgleitklauseln begrenzen das Risiko. Jedes Unternehmen muss freilich für sich selbst rechnen, ob ein Floater Sinn macht.