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Testversion anbieten geht nur mit Erlaubnis

Auch kostenlos bereitgestellte Software ist urheberrechtlich geschützt

Kostenlose Testversionen von einem Softwareprogramm bereitzustellen ist ausgesprochen populär. Aber dürfen Online-Shops, diese Testversionen auf ihren Internetseiten zum Download anbieten, ohne den Hersteller zu fragen?

Kostenlose Testversionen einer Software dürfen nur mit Erlaubnis des Herstellers auf Internetseiten Dritter zum Download angeboten werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten von Microsoft.

Urteil:

Urteil vom 31.7.2019, Az.: I ZR 132/17

Hinweis:

Juristisch unproblematisch wäre es gewesen, einen Link zur Download-Seite des Urhebers zu setzen.

 

 

 

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