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Schwerbehindertenvertretung

BAG gibt Bestandsgarantie

Mann im Rollstuhl schaut aus dem Fenster. © zerocreatives / Westend61 / picture alliance
Betriebe können eine Schwerbehindertenvertretung (SBV) wählen, wenn dort mindestens fünf Schwerbehinderte oder ihnen Gleichgestellte beschäftigt sind. Aber was passiert, wenn die Zahl auf vier absinkt?

Ein praxisfernes Urteil zum Arbeitsrecht kommt aus Erfurt. Nach einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) endet das Amt der Schwerbehindertenvertretung in Betrieben nicht vorzeitig, selbst wenn die Zahl schwerbehinderter Beschäftigter unter den in § 177 Abs. 1 S. 1 SGB IX festgelegten Schwellenwert von fünf sinkt. Damit widersprach überraschend das BAG dem Landesarbeitsgericht (LAG) Köln. Dies hatte als Vorinstanz die Vertretung aufgelöst.

Fazit: Das das Urteil letztinstanzlich ist, müssen Betriebe nun mit der praxisfernen Regelung leben. So viel zum Bürokratieabbau in Deutschland.

Urteil: BAG vom 19.10.2022, Az.: 7 ABR 27/21

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