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Spezielle Baurechts-Kammern an Landgerichten

Bauunternehmen: Neues Bauvertragsrecht

Das neue Bauvertragsrecht verlangt von Bauunternehmen mehr Transparenz und eine erhöhte Haftung. Einige Regelungen machen gängige Praxis zum Gesetz.
Die Angebote von Bauunternehmen werden künftig leichter vergleichbar sein. Grundlage ist das neue Bauvertragsrecht. Es wird am 1. Januar 2018 in Kraft treten und stärkt die Rechte des Auftraggebers. Teilweise wird damit schon länger gängige Vertragspraxis zum Gesetz. Bisher galt das allgemeine Werkvertragsrecht. Mit der Gesetzesnovelle werden auch auf Baurecht spezialisierte Kammern an den Landgerichten eingeführt. Dies sind die wichtigsten Neuerungen des neuen Bauvertragsrechts:
  • Abschlagszahlungen: Maximal 90% der vereinbarten Gesamtvergütung dürfen Unternehmen als Abschlagszahlung für Baufortschritte fordern. Der Rest wird nach Abnahme fällig.

  • Nachweis der Einhaltung von Vorschriften: Unterlagen, die die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften, etwa Genehmigungsplanung, EnEV, nachweisen, müssen dem Bauherren übergeben werden.  

  • Nachträgliche Änderungen am Auftragsumfang: Der Auftraggeber kann eine nachträgliche Änderung anordnen, die nicht im Bauvertrag enthalten ist. Voraussetzung: innerhalb von 30 Tagen kann keine Einigung der Vertragspartner über die Änderung erzielt werden. Mehraufwand muss bezahlt werden. Hier sind Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert.

Einige Regelungen betreffen speziell den Verbraucherbauvertrag:
  • Widerrufsrecht: Baufirmen müssen den Kunden ein 14-tägiges Widerrufsrecht einräumen und den Kunden darüber belehren. Ohne die Klausel kann ein Vertrag bis zu 12 Monate nach Vertragsschluss widerrufen werden.

  • Pflicht, den Bau zu beschreiben: Bauunternehmen müssen eine detaillierte Baubeschreibung liefern. Dazu gehören Angaben zu Art und Umfang der angebotenen Leistungen. Außerdem gehören Pläne und Grundrisse mit Raum- und Flächenangaben sowie Angaben zur Baukonstruktion aller wesentlichen Gewerke zur Baubeschreibung.

  • Verbindliche Angaben zur Bauzeit: Verzögert sich die Fertigstellung eines Hauses, können dadurch entstehende Kosten (Miete, Kosten für Möbellagerung) an das Bauunternehmen weitergereicht werden.

Fazit: Das neue Bauvertragsrecht ist ein weiterer notwendiger Schritt zur Professionalisierung des deutschen Immobilienmarktes.

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